Am 11. März 2019 haben sich das EU-Parlament und der Rat auf eine Richtlinie für einen EU-weiten Mindestschutz für Whistleblower geeinigt. Whistleblower können in Zukunft entweder intern Meldung erstatten oder sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Dabei gilt die Unternehmensvorgabe, dass hierfür entsprechende Meldekanäle eingerichtet werden müssen. Nach der Annahme werden die Mitgliedsstaaten zwei Jahre zur Umsetzung der Richtlinie haben.

Die Kanzlei Dr. Peters & Partner bietet diese Leistung bereits seit geraumer Zeit an, nämllich nachdem das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof mit Urteil von Mai 2017 auf die Pflicht der Unternehmensleiter hingewiesen hat, durch ein effizientes Compliance-System im Unternehmen Rechtsverletzungen im Unternehmen zumindest deutlich zu erschweren. Das Etablieren eines solchen Rechtssystems, so der Bundesgerichtshof, wirkt sich zumindest positiv für die Bemessung einer Geldbuße aus.

Näheres zu diesem Thema und unserem Leistungsangebot finden Sie unter www.medizinrecht-strafrecht.de/medizinstrafrecht/compliance/.