



Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht in Berlin, Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt und MünchenMedizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Mandanten
- Angehörige der Heilberufe
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Angehörige der Hilfsberufe
- Pflegedienste
- Physiotherapeuten
- Hebammen
- Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
- Corona-Testzentren
- Kliniken, Krankenhäuser und deren Führungskräfte
- MVZ
- Pharmagroßhändler
- Vertreiber von Medizinprodukten, auch Pandemiebedarf
- ärztliche Berufsverbände
- Hochschulen
- Versicherungen
- ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen
- Krankenversicherungen
unsere Expertise
Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht sowie Healthcare Compliance Officers beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Medizin-, Arztstraf- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, so bspw.:
☞Arztstrafrecht und Zahnarztstrafrecht sowie ☞Medizinstrafrecht/ Medizinwirtschaftsstrafrecht, u.a.
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- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – Nichtabführung von Sozialabgaben (§ 266 a StGB)
- Korruptionsdelikte (§§ 299 a, b StGB)
- fahrlässige Tötung/Körperverletzung (§§ 222, 229; 227 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Verstoß gegen das BtMG (§ 29 BtMG u.a.)
- Verstöße gegen das AMG (§§ 95, 96 AMG)
- verbotene Heilmittelwerbung (§§ 14, 15 HWG)
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§§ 73 ff. InfSchG)
- strafrechtlich bewehrte Verstöße gegen das Distanzgebot (§§ 174 ff. StGB)
- Medizinproduktestrafrecht (§§ 92 ff. MPDG (das MPG wurde ersetzt))
- Haftung aus Organisationsverschulden (als Ordnungswidrigkeit)
- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- KV-Recht/ KZV-Recht
☞ vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung
☞ Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren
☞ Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung), auch für Corona-Teststellen
- ☞ Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren)
- ☞ Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung, Approbationswiderruf und Ruhensanordnung)
- ☞ Ärztegesellschaften/ Kooperationen
– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern
– neue Versorgungsformen
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge
- ☞Praxisnachfolge
- ☞ MVZ-Recht / Krankenhausrecht
- ☞Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik (Chefarzt aktuell)
- ☞Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht)
☞ Apothekenrecht / Arzneimittelrecht, u.a.
- Unternehmenskauf- und verkauf
- Berufsordnungsverfahren
Medizinprodukterecht
- Verteidigung bei Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz (MPDG)
- Unternehmensgründung- und Zulassung
- Streitigkeiten mit Kostenträgern (Regreßverfahren)
- Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden
unsere Qualifiktion
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich Fachanwalt für Strafrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
- Fachanwälte für Strafrecht
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt mit ehem. Zulassung am Oberlandesgericht oder durch jahrzehntelange Tätigkeit im Staatsdienst (Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.)
- Rechtsanwalt und ehemaliger Justitiar der Bundesärztekammer und Kassenärzlichen Bundesvereinigung sowie Ausbilder zum Fachanwalt für Medizinrecht.
Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
unser Anspruch
Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung und Vertretung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht/Medizinwirtschaftsstrafrecht
22.11.2022 – Zollprüfung
In diesen Tagen erhalten viele Pflegedienste Besuch vom Zoll. Der Zoll prüft umfassend nach § 2 SchwarzarbeitsG – allerdings nicht lediglich, ob Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Die bisherigen Kontakte mit dem Zoll haben aufgezeigt, dass gerade bei den Ermittlungen...
Arztstrafrecht: Voraussetzungen der straflosen Beihilfe zum Suizid
Mit Beschluss vom 28.6.2022 hat der 6. Strafsenat des BGH (6 StR 68/21) eine Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen zur straflosen Beihilfe zum Suizid vorgenommen. Im zugrunde liegenden Fall war die Strafbarkeit eines Ehegatten beim Suizid des Partners zu...
erhebliche Strafverschärfung im Arztstrafrecht – gefährliche Körperverletzung
Der erste Strafsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das von einem Zahnarzt zur Extraktion von Zähnen verwendete Werkzeug (Zange) als " gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nummer 2 StGB anzusehen sei, wenn der Eingriff ohne medizinische Indikation...
keine Gesellschafteranstellung im GbR-MVZ
Das BSG hat sich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, dass ärztliche Gesellschafter einer GbR, die Trägergesellschaft eines MVZ ist, sich unter Umwandlung ihrer Sitze selbst anstellen können. Das BSG vertritt die Auffassung, es gebe keinen eigenen Angestelltenbegriff...
BSG: neue Schadenberechnung unter Beachtung streng formaler Betrachtungsweise
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 26.4.2022 könnte sich für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen insoweit positiv auswirken, als dass Leistungen nur noch insoweit regressiert werden sollen, als sie auch von der Verletzung formalrechtlicher...
Überblick zur Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesundheitszeugnissen – neue Rechtslage seit dem 24.11.2021
Gem. § 275 Abs. 1a StGB macht sich strafbar, wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich...
Vorlage eines gefälschten Impfpasses in Apotheke nicht strafbar
Nach jüngster Rechtsprechung des Landgerichts Osnabrückmacht sich nicht strafbar, wer in der Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorlegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erlangen. Der Impfausweis sei ein Gesundheitszeugnis, dass bei einer Behörde vorgelegt...