Apothekenrecht / AMG, MPG

Apothekenrecht

Der Apotheker unterliegt im Rahmen seiner Berufsausübung als Angehöriger eines verkammerten Berufs, als Leistungserbringer im System der gesetzlichen Versorgung und zugleich als Gewerbetreibender einer Fülle von Restriktionen.
Die Vorgaben ergeben sich maßgeblich aus dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung und der Berufsordnung. Neuen Möglichkeiten für den Apotheker, sich am Wettbewerb zu beteiligen – bspw. durch den Betrieb einer Filialapotheke oder der Ermöglichung des Versandhandels – stehen die zum Teil nachteiligen Auswirkungen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes gegenüber.
Wir helfen unseren Mandanten, die mit der Übernahme und dem Betrieb eine Apotheke verbundenen Probleme zu bewältigen. Dazu gehört

  • bspw. die Gestaltung von Apothekenpacht- und Verwaltungsverträgen sowie
  • die Begleitung bei Kauf / Verkauf von Apotheken, inklusive der Erstellung von Übernahmeverträgen.

 Im Apothekenrecht vertreten wir Apotheker gegenüber der Apothekerkammer bei

  • berufs- und standesrechtlichen Verfahren,

die vielfach provoziert werden durch sog. „Pseudo Customers“, die die eigene Kammer auf Ihre Mitglieder ansetzt, um die Einhaltung der apothekenrechtlichen Vorschriften zu überwachen, indes ebenfalls ausgelöst werden von den Mitbewerbern, die die  Werbung der betroffenen Apotheke beanstanden.

  • Wettbewerbsrechtliche Verfahren

vor den Landgerichten gehen daher in vielen Fällen voraus, in denen wir Ihre Interessen nachhaltig vertreten.

Ihre Interessen bei

  • Retaxierungsverfahren

vertreten wir ebenso nachhaltig, wie bei

  • Konflikten mit dem Gesundheitsamt, die oftmals
  • eine Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren

zur Folge haben, bei denen eingehende Kenntnisse des Apothekengesetzes ebenso notwendig sind wie solche der Apothekenbetriebsordnung und des AMG. Mit der strafrechtlichen Verfolgung des Apothekers gehen regelmäßig approbationsrechtliche Probleme einher, so dass wir Ihre

  • Interessen auch vor der Approbationsbehörde vertreten.

Die Kanzlei  Dr. Peters & Partner – kooperiert mit dem Apothekeronlineportal www.pharma4u.de. Rechtsanwalt Dr. Peters als Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich Strafrecht ist Kompetenzpartner des Portals und steht den dortigen Mitgliedern im dortigen Kompetenzforum im Apothekenrecht beratend zur Seite.

Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht

Neben der strafrechtlichen Verteidigung betroffener Mandanten beraten wir bspw. unsere ärztlichen Mandanten im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht bei der Durchführung klinischer Studien und vertreten sie bei Anhörungen der Ethikkommissionen.

Ebenso sind Zulassungs- und Zertifizierungsfragen neben der Problematik des Off-Label-Use relevant.