Chefarztrecht

Arbeitsrecht – Chefarztrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Krankenhäuser, deren Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Chefärzte von Beginn bis zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.

Für beide Seiten des Anstellungsverhältnisses ist es wichtig, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die neuralgischen Punkte eindeutig geregelt sind. Nur so können Streitigkeiten vermieden werden, die nachhaltigen Einfluss auf Arbeitsklima und Produktivität hätten. Andererseits kann die Modifikation bestehender Arbeitsverhältnisse mit der Umstrukturierung eines Unternehmens notwendig werden, wenn Mitarbeiter aufgrund von „Altverträgen“ tätig sind. Dies muss frühzeitig bedacht und verhandelt werden.

In diesem Zusammenhang beraten wir vornehmlich Chefärzte im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verhandlung.

Ob in Praxis, MVZ oder Klinik:

Wenn die Chemie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr stimmt, ist es oftmals nicht sinnvoll, an der bestehenden Zusammenarbeit festzuhalten. Hier sind Lösungen zu erarbeiten, um gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Wenn sich solche Lösungen nicht finden lassen, beraten unsere Fachanwälte für Medizinrecht und für Arbeitsrecht Arbeitgeber bspw. bei der Erstellung von Abmahnungen und wirksamen Kündigungen und vertreten deren Interessen nachhaltig vor Gericht.

Ebenso vertreten wir Ihre Interessen nach Abmahnung und/oder Kündigung, wenn Sie angestellter Arzt sind.