Willkommen
Medizinrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht
der Peters Partnerschaftsgesellschaft
Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht
Unsere Leidenschaft: Medizinrecht sowie Arzt- und Medizinstrafrecht- Angehörige der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, MVZ-Träger und Apotheken,
- Angehörige der Hilfsberufe wie Pflegedienste und Physiotherapeuten,
- Kliniken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt sowie deren Führungskräfte,
- Pharmagroßhändler,
- ärztliche Berufsverbände,
- Versicherungen und Hochschulen.
Sie dürfen bei uns eine engagierte Beratung und Vertretung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten. Dies in den Rechtsgebieten, die Ihre Berufsausübung betreffen, namentlich im gesamten Medizinrecht/ Arztrecht und Zahnarztrecht wie
- KV-Recht/ KZV-Recht,
– vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,
– Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,
– Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),
- Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren),
- Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung, Approbationswiderruf und Ruhensanordnung),
- Ärztegesellschaften/ Kooperationen,
– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,
- Praxisnachfolge,
- MVZ-Recht / Krankenhausrecht,
- Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik,
- Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht),
- Apothekenrecht / Arzneimittelrecht/ Medizinprodukterecht
und last but not least dem
mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung oder Verstoßes gegen das BtMG oder AMG.
Im Medizin(-straf)recht ergeben sich oftmals Schnittstellen zum
- Strafrecht,
- Wirtschaftsstrafrecht und
- Wirtschaftsrecht.
Wenn Ihr Beratungsbedarf in diesen Rechtsgebieten besteht, klicken Sie bitte >hier<.
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich Fachanwalt für Strafrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht),
- Fachanwälte für Medizinrecht,
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Rechtsanwalt mit ehem. Zulassung am Oberlandesgericht, oder durch jahrzehntelange Tätigkeit im Staatsdienst (Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.) qualifiziert.
Unsere Kanzlei ist Partner im anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien sowie apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht
22.11.2022 – Zollprüfung
In diesen Tagen erhalten viele Pflegedienste Besuch vom Zoll. Der Zoll prüft umfassend nach § 2 SchwarzarbeitsG – allerdings nicht lediglich, ob Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Die bisherigen Kontakte mit dem Zoll haben aufgezeigt, dass gerade bei den Ermittlungen...
Arztstrafrecht: Voraussetzungen der straflosen Beihilfe zum Suizid
Mit Beschluss vom 28.6.2022 hat der 6. Strafsenat des BGH (6 StR 68/21) eine Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen zur straflosen Beihilfe zum Suizid vorgenommen. Im zugrunde liegenden Fall war die Strafbarkeit eines Ehegatten beim Suizid des Partners zu...
erhebliche Strafverschärfung im Arztstrafrecht – gefährliche Körperverletzung
Der erste Strafsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das von einem Zahnarzt zur Extraktion von Zähnen verwendete Werkzeug (Zange) als " gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nummer 2 StGB anzusehen sei, wenn der Eingriff ohne medizinische Indikation...
keine Gesellschafteranstellung im GbR-MVZ
Das BSG hat sich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, dass ärztliche Gesellschafter einer GbR, die Trägergesellschaft eines MVZ ist, sich unter Umwandlung ihrer Sitze selbst anstellen können. Das BSG vertritt die Auffassung, es gebe keinen eigenen Angestelltenbegriff...
BSG: neue Schadenberechnung unter Beachtung streng formaler Betrachtungsweise
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 26.4.2022 könnte sich für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen insoweit positiv auswirken, als dass Leistungen nur noch insoweit regressiert werden sollen, als sie auch von der Verletzung formalrechtlicher...
Überblick zur Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesundheitszeugnissen – neue Rechtslage seit dem 24.11.2021
Gem. § 275 Abs. 1a StGB macht sich strafbar, wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich...
Vorlage eines gefälschten Impfpasses in Apotheke nicht strafbar
Nach jüngster Rechtsprechung des Landgerichts Osnabrückmacht sich nicht strafbar, wer in der Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorlegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erlangen. Der Impfausweis sei ein Gesundheitszeugnis, dass bei einer Behörde vorgelegt...
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