Willkommen
Medizinrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht
der Peters Partnerschaftsgesellschaft
Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht
Unsere Leidenschaft: Medizinrecht sowie Arzt- und Medizinstrafrecht- Angehörige der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, MVZ-Träger und Apotheken,
- Angehörige der Hilfsberufe wie Pflegedienste und Physiotherapeuten,
- Kliniken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt sowie deren Führungskräfte,
- Pharmagroßhändler,
- ärztliche Berufsverbände,
- Versicherungen und Hochschulen.
Sie dürfen bei uns eine engagierte Beratung und Vertretung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten. Dies in den Rechtsgebieten, die Ihre Berufsausübung betreffen, namentlich im gesamten Medizinrecht/ Arztrecht und Zahnarztrecht wie
- KV-Recht/ KZV-Recht,
– vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,
– Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,
– Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),
- Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren),
- Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung, Approbationswiderruf und Ruhensanordnung),
- Ärztegesellschaften/ Kooperationen,
– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,
- Praxisnachfolge,
- MVZ-Recht / Krankenhausrecht,
- Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik,
- Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht),
- Apothekenrecht / Arzneimittelrecht/ Medizinprodukterecht
und last but not least dem
mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung oder Verstoßes gegen das BtMG oder AMG.
Im Medizin(-straf)recht ergeben sich oftmals Schnittstellen zum
- Strafrecht,
- Wirtschaftsstrafrecht und
- Wirtschaftsrecht.
Wenn Ihr Beratungsbedarf in diesen Rechtsgebieten besteht, klicken Sie bitte >hier<.
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich Fachanwalt für Strafrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht),
- Fachanwälte für Medizinrecht,
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Rechtsanwalt mit ehem. Zulassung am Oberlandesgericht, oder durch jahrzehntelange Tätigkeit im Staatsdienst (Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.) qualifiziert.
Unsere Kanzlei ist Partner im anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien sowie apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht
nur 1 Zulassung pro Arzt
nicht mehr als 1 Zulassung pro Arzt Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.09.2016 (S 2 KA 1445/16 ER) dem Eilantrag eines MVZ nicht stattgegeben, das erfolglos die Genehmigung zur Anstellung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 13 Stunden...
nun doch! – die Vertragsarztuntreue
Der BGH hat der Revision eines Vertragsarztes gegen seine Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung im Wesentlichen nicht stattgegeben. Der betroffene Chirurg und Durchgangsarzt...
gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung
Das Sozialgericht Aachen hat unter Aufgabe der fehlerhaften Rechtsprechung des LSG NRW (L 11 KA 96/10 B ER) mit BSG, Urteil vom 17.10.2007 (B 6 KA 4/07 R) bestätigt, dass gegen die angefochtene Entscheidung des Zulassungsausschusses die Anrufung des Sozialgerichts...
Widerruf der Approbation und Möglichkeiten der späteren Wiedererlangung
Widerruf der ärztlichen Approbation und Anforderungen an die Wiedererlangung der Würdigkeit des Arztes (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.9.15 – 8 LA 126/15) Der Senat hat den Widerruf der Approbation aufgrund vorhergegangener Straftaten als rechtmäßig...
Mirena-Spirale – keine Strafbarkeit nach dem AMG
Mirena-Spirale: Das Landgericht Essen schränkt die vermeintliche Strafbarkeit der zum Selbstkostenpreis „abgebenden“ Gynäkologen nach dem AMG ein (52 Qs 28 Js 431/14-11/15) Das Gericht folgt somit der Rechtsauffassung der Verteidigung und führt zutreffend aus: „Die...
Einschränkung einer wiederholten Antragstellung zur Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes
Einschränkung einer wiederholten Antragstellung zur Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes (BSG, B 6 KA 9/15 R, Urteil vom 23.3.2016) Mit dem Inhalt des Gesetzes kaum in Einklang zu bringen sind die Einschränkungen einer wiederholten Antragstellung zur Ausschreibung...
Einschränkungen der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen
Einschränkungen der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen (BSG, Urteil vom 04.05.2016 – B 6 KA 21/15 R) In einer Entscheidung, in der das BSG über die Nachbesetzung eines seit längerem vakanten Vertragsarztsitzes zu befinden hatte, gerierte sich der Senat einmal...
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