Willkommen
Medizinrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht
der Peters Partnerschaftsgesellschaft
Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht
Unsere Leidenschaft: Medizinrecht sowie Arzt- und Medizinstrafrecht- Angehörige der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, MVZ-Träger und Apotheken,
- Angehörige der Hilfsberufe wie Pflegedienste und Physiotherapeuten,
- Kliniken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt sowie deren Führungskräfte,
- Pharmagroßhändler,
- ärztliche Berufsverbände,
- Versicherungen und Hochschulen.
Sie dürfen bei uns eine engagierte Beratung und Vertretung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten. Dies in den Rechtsgebieten, die Ihre Berufsausübung betreffen, namentlich im gesamten Medizinrecht/ Arztrecht und Zahnarztrecht wie
- KV-Recht/ KZV-Recht,
– vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,
– Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,
– Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),
- Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren),
- Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung, Approbationswiderruf und Ruhensanordnung),
- Ärztegesellschaften/ Kooperationen,
– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,
- Praxisnachfolge,
- MVZ-Recht / Krankenhausrecht,
- Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik,
- Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht),
- Apothekenrecht / Arzneimittelrecht/ Medizinprodukterecht
und last but not least dem
mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung oder Verstoßes gegen das BtMG oder AMG.
Im Medizin(-straf)recht ergeben sich oftmals Schnittstellen zum
- Strafrecht,
- Wirtschaftsstrafrecht und
- Wirtschaftsrecht.
Wenn Ihr Beratungsbedarf in diesen Rechtsgebieten besteht, klicken Sie bitte >hier<.
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich Fachanwalt für Strafrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht),
- Fachanwälte für Medizinrecht,
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Rechtsanwalt mit ehem. Zulassung am Oberlandesgericht, oder durch jahrzehntelange Tätigkeit im Staatsdienst (Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.) qualifiziert.
Unsere Kanzlei ist Partner im anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien sowie apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht
Bestechung im Gesundheitswesen
Seit Anfang Juni 2016 gelten die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Nunmehr ist eine Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber, zuvor im straffreien und nur berufsrechtlich unzulässigen Raum, strafbar....
Kanzlei Dr. Peters & Partner
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