Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und MedizinrechtMedizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Unsere Mandanten über uns:
unsere Mandanten
- Angehörige der Heilberufe
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Angehörige der Hilfsberufe
- Pflegedienste
- Physiotherapeuten
- Hebammen
- Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
- Kliniken, Krankenhäuser
- MVZ
- Pharmagroßhändler
- Vertreiber von Medizinprodukten
- Corona-Testzentren
- Krankenfahrdienste
- Versicherungen
- ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen
- Krankenversicherungen
- ärztliche Berufsverbände
- KEINE Patienten
unsere Expertise
Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht sowie Healthcare Compliance Officers beraten, vertreten und verteidigen Sie in allen Bereichen des Medizin-, Arztstraf- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, so bspw.:
☞Arztstrafrecht und Zahnarztstrafrecht sowie ☞Medizinstrafrecht/ Medizinwirtschaftsstrafrecht, u.a.
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- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – Nichtabführung von Sozialabgaben (§ 266 a StGB)
- Korruptionsdelikte (§§ 299 a, b StGB)
- fahrlässige und vorsätzliche Tötung/Körperverletzung (§§ 222, 229; 224 a, 227, 211 ff. StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Verstoß gegen das BtMG (§ 29 BtMG u.a.)
- Verstöße gegen das AMG (§§ 95, 96 AMG)
- verbotene Heilmittelwerbung (§§ 14, 15 HWG)
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§§ 73 ff. InfSchG)
- strafrechtlich bewehrte Verstöße gegen das Distanzgebot (Mißbrauchsverfahren gem. §§ 174 ff. StGB)
- Medizinproduktestrafrecht (§§ 92 ff. MPDG)
- Haftung aus Organisationsverschulden (als Ordnungswidrigkeit)
- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- KV-Recht/ KZV-Recht
- ☞ Verteidigung und Beratung im Berufsrecht (berufsordnungsrechtliche Verfahren)
- ☞ Verteidigung in Verfahren des Approbationsrechts (nur Approbationswiderruf und Ruhensanordnung – keine Vertretung in Gleichwertigkeitsverfahren)
- ☞ Ärztegesellschaften/ Kooperationen
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- Unternehmens- (MVZ-) und Praxisgründung
- Unternehmens- (MVZ-) und Praxisverkauf
- (streitige) Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften und MVZ
- Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern
- Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge
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- ☞Praxisnachfolge
- ☞ MVZ-Recht / Krankenhausrecht
- ☞Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik (u.a. „Chefarzt aktuell“)
- ☞Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht)
☞ Apothekenrecht / Arzneimittelrecht, u.a.
- Unternehmenskauf- und verkauf
- Verteidigung in Berufsordnungsverfahren
Medizinprodukterecht
- Verteidigung bei Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz (MPDG)
- Unternehmensgründung- und Zulassung
- Streitigkeiten mit Kostenträgern (Regreßverfahren)
- Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden
unsere Qualifiktion
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
- Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.
Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
unser Anspruch
Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht/Medizinwirtschaftsstrafrecht
„freie Mitarbeiter“ gibt es in Kliniken und stationären Pflegeeinrichtungen nicht!
Das Bundessozialgericht hat in dem Verfahren B 12 R 11/18 R entschieden, dass sog. Honorarärzte bzw. Konsiliarärzte abhängig beschäftigt sind, zumal wenn sie zeitlich befristet tätig sind. Somit sind Sozialbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zur Nachzahlung...
neue Unternehmerpflicht zur Einrichtung einer Whistleblowerstelle – unser Complianceangebot seit 2018
Am 11. März 2019 haben sich das EU-Parlament und der Rat auf eine Richtlinie für einen EU-weiten Mindestschutz für Whistleblower geeinigt. Whistleblower können in Zukunft entweder intern Meldung erstatten oder sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Dabei gilt...
keine gleichzeitige Tätigkeit in haus- und fachärztlicher Versorgung möglich
Das BSG hat mit Urteil vom 13.02.2019 (Az. B 6 KA 62/17 R) entschieden, dass kein Anspruch darauf besteht, mit je einer 1/2 Zulassung sowohl in der hausärztlichen als auch der fachärztlichen Versorgung tätig zu sein. Vorliegend hat ein MVZ-Träger eine...
kein Approbationswiderruf bei Abrechnungsbetrug
Das Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 23.01.2019 – 17 K 4618/18) hat den Widerruf der Approbation eines chefärztlichen Kardiologen wegen Abrechnungsbetrugs aufgehoben. Der Arzt hatte über einen längeren Zeitraum in eigenem Namen bei der KV Rechnungen zu...
GBA-Beschluss zum Anspruch auf Verordnung medizinischer Behandlungspflegeleistungen
Der G-BA hat mit Beschluss vom 20.9.2018 näher bestimmt, in welchen Fällen behinderte Menschen in Pflegeheimen oder Werkstätten (Einrichtungen nach § 43 SGB XI) künftig Anspruch auf Behandlungspflege haben. Für diese Personengruppe ist Behandlungspflege dann...
weder Anspruch auf verfeinerte Vergleichsgruppe noch auf Vergleich mit eigener FA-Gruppe
Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach der statistischen Durchschnittsprüfung kein Anspruch auf Bildung einer verfeinerten Vergleichsgruppe. Nunmehr hat das Sozialgericht München (Urteil vom 06.06.2018 – S 21 KA 5040/17)...
MVZ-GmbH ohne Aufgabe des Vertragsarztsitzes jetzt gestattet
Mit Urteil vom 29.11.2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein MVZ mit einer GmbH als Trägergesellschaft auch dann zuzulassen ist, wenn die Gründer und freiberuflich tätigen Behandler nicht zuvor auf Ihren Vertragsarztsitz zugunsten des MVZ verzichten (B...