Dr. Peters, Hess & Partner

Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht in Berlin, Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt und München

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Das sagen unsere Mandanten

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
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Unsere Mandanten

 

  • Angehörige der Heilberufe
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Apotheker
  • Angehörige der Hilfsberufe
    • Pflegedienste
    • Physiotherapeuten
    • Hebammen
  • Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
    • Corona-Testzentren
    • Kliniken, Krankenhäuser und deren Führungskräfte
    • MVZ
    • Pharmagroßhändler
    • Vertreiber von Medizinprodukten, auch Pandemiebedarf
  • ärztliche Berufsverbände
  • Hochschulen
  • Versicherungen
    • ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen
    • Krankenversicherungen

unsere Expertise

 

Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht sowie Healthcare Compliance Officers beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Medizin-, Arztstraf- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, so bspw.:

Arztstrafrecht und Zahnarztstrafrecht sowie     Medizinstrafrecht/ Medizinwirtschaftsstrafrecht, u.a.

    • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
    • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – Nichtabführung von Sozialabgaben (§ 266 a StGB)
    • Korruptionsdelikte (§§ 299 a, b StGB)
    • fahrlässige Tötung/Körperverletzung (§§ 222, 229; 227 StGB)
    • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
    • Verstoß gegen das BtMG (§ 29 BtMG u.a.)
    • Verstöße gegen das AMG (§§ 95, 96 AMG)
    • verbotene Heilmittelwerbung (§§ 14, 15 HWG)
    • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
    • Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§§ 73 ff. InfSchG)
    • strafrechtlich bewehrte Verstöße gegen das Distanzgebot (§§ 174 ff. StGB)
    • Medizinproduktestrafrecht (§§ 92 ff. MPDG (das MPG wurde ersetzt))
    • Haftung aus Organisationsverschulden (als Ordnungswidrigkeit)

Arztrecht und Zahnarztrecht

  • KV-Recht/ KZV-Recht

vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung

Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren

Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung), auch für Corona-Teststellen

– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern
– neue Versorgungsformen
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge

Apothekenrecht / Arzneimittelrecht, u.a.

  • Unternehmenskauf- und verkauf
  • Berufsordnungsverfahren

Medizinprodukterecht

  • Verteidigung bei Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz (MPDG)

Heim- und Pflegerecht

  • Unternehmensgründung- und Zulassung
  • Streitigkeiten mit Kostenträgern (Regreßverfahren)
  • Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden

Complianceberatung

unsere Qualifiktion

Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als

  • Fachanwalt für Medizinrecht und zugleich Fachanwalt für Strafrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Fachanwälte für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt mit ehem. Zulassung am Oberlandesgericht oder durch jahrzehntelange Tätigkeit im Staatsdienst (Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.)
  • Rechtsanwalt und ehemaliger Justitiar der Bundesärztekammer und Kassenärzlichen Bundesvereinigung sowie Ausbilder zum Fachanwalt für Medizinrecht.

Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.

unser Anspruch

Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung und Vertretung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.

CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht/Medizinwirtschaftsstrafrecht

nur 1 Zulassung pro Arzt

nicht mehr als 1 Zulassung pro Arzt Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.09.2016 (S 2 KA 1445/16 ER) dem Eilantrag eines MVZ nicht stattgegeben, das erfolglos die Genehmigung zur Anstellung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 13 Stunden...