



Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht
Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München
unsere Mandanten
Hilfsberufler
Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen
Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten
Versicherungen
ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen
Hilfsberufler
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Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten
Versicherungen
ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen
Wir vertreten keine Patienten.
Unsere Mandanten über uns:
unsere Expertise
Wenn Sie sich vertragen wollen:
Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:
Wenn es ums Geld geht:
unsere Qualifiktion
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
- Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.
Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
unser Anspruch
Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht / Medizinwirtschaftsstrafrecht
Arztstrafrecht: Voraussetzungen der straflosen Beihilfe zum Suizid
Mit Beschluss vom 28.6.2022 hat der 6. Strafsenat des BGH (6 StR 68/21) eine Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen zur straflosen Beihilfe zum Suizid vorgenommen. Im zugrunde liegenden Fall war die Strafbarkeit eines Ehegatten beim Suizid des Partners zu...
erhebliche Strafverschärfung im Arztstrafrecht – gefährliche Körperverletzung
Der erste Strafsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das von einem Zahnarzt zur Extraktion von Zähnen verwendete Werkzeug (Zange) als " gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nummer 2 StGB anzusehen sei, wenn der Eingriff ohne medizinische Indikation...
keine Gesellschafteranstellung im GbR-MVZ
Das BSG hat sich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, dass ärztliche Gesellschafter einer GbR, die Trägergesellschaft eines MVZ ist, sich unter Umwandlung ihrer Sitze selbst anstellen können. Das BSG vertritt die Auffassung, es gebe keinen eigenen Angestelltenbegriff...
BSG: neue Schadenberechnung unter Beachtung streng formaler Betrachtungsweise
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 26.4.2022 könnte sich für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen insoweit positiv auswirken, als dass Leistungen nur noch insoweit regressiert werden sollen, als sie auch von der Verletzung formalrechtlicher...
Überblick zur Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesundheitszeugnissen – neue Rechtslage seit dem 24.11.2021
Gem. § 275 Abs. 1a StGB macht sich strafbar, wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich...
Vorlage eines gefälschten Impfpasses in Apotheke nicht strafbar
Nach jüngster Rechtsprechung des Landgerichts Osnabrückmacht sich nicht strafbar, wer in der Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorlegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erlangen. Der Impfausweis sei ein Gesundheitszeugnis, dass bei einer Behörde vorgelegt...
Verlegung von Arztstellen zwischen trägeridentischen MVZ zulässig
Das BSG hat mit Urteil vom 30.09.2020, Az. B 6 KA 18/19 R klargestellt, dass eine Verlegung von Arztstellen zwischen zwei MVZ verschiedener Betreibergesellschaften möglich sei, wenn die Gesellschafter beider Betreibergesellschaften vollkommen identisch seien....