Widerruf der ärztlichen Approbation und Anforderungen an die Wiedererlangung der Würdigkeit des Arztes (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.9.15 – 8 LA 126/15)
Der Senat hat den Widerruf der Approbation aufgrund vorhergegangener Straftaten als rechtmäßig beurteilt und hält an der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung fest, nach der einer möglichen Wiedererlangung der beruflichen Würde ein innerer Reifeprozess von mindestens 5 Jahren bei gravierenden Verfehlungen außerhalb des beruflichen Wirkungskreises und von regelmäßig mindestens 8 Jahren im beruflichen Wirkungskreis erforderlich ist.
(Mehr zur gebotenen Verteidigungstaktik bei vergleichbaren Fällen in unserer Rubrik „Veröffentlichungen“)
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