Medizinrecht
Wir definieren Medizinrecht ausschließlich als das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Unsere Mandanten sind daher keine Patienten sondern Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Kliniken, MVZ-Träger, Pflegedienste, Physiotherapeuten, ärztliche Berufsverbände, pharmazeutische Unternehmen, Apotheken sowie deren Interessenvertretungen und Versicherer.
Die Rechts- und Fachanwälte von Dr. Peters & Partner betreuen Sie von den Standorten der Kanzlei in Düsseldorf, Koblenz und Köln, Frankfurt, München und Berlin aus bundesweit.
Aufgrund der Komplexität der Materie des Medizinrechts wird dieses von drei Fachanwälten für Medizinrecht, einer davon zugleich Fachanwalt für Strafrecht, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, einem Mediator sowie einem Richter am Oberverwaltungsgericht a.D. betreut. Wir stehen ihnen sowohl im Einzelfall beratend als auch längerfristig als Justitiare zur Seite und zwar in folgenden Teilbereichen des Medizinrechts (für Detailinformation bitte auf jeweiligen Seitenlink klicken):
wie
- KV-Recht/ KZV-Recht,
>vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,<
>Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,<
>Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),<
- >Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren),<
- >Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung, Approbationswiderruf und Ruhensanordnung),<
- >Ärztegesellschaften/ Kooperationen,<
– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,
- >Praxisnachfolge,<
- >MVZ-Recht / Krankenhausrecht,<
- >Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik,<
- >Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht),<
>Apothekenrecht / Arzneimittelrecht/ Medizinprodukterecht< sowie im
>Heim- und Pflegerecht< (Unternehmensgründung- und Zulassung, Streitigkeiten mit Kostenträgern und Aufsichtsbehörden).
und last but not least dem
- Medizinstrafrecht,
- Arztstrafrecht und
- Zahnarztstrafrecht
mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung oder Verstoßes gegen das BtMG oder AMG.