Nach teils jahrelangen Ermittlungen durch die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft sowie die Staatsanwaltschaft Berlin gab es in der 43. Kalenderwoche eine Vielzahl an Durchsuchungen und Verhaftungen in (Intensiv-) Pflegediensten, Arztpraxen und Patientenwohnungen maßgeblich in Augsburg, München und Berlin. Dabei wurden fast 20 Personen verhaftet.
Die Beschuldigten sollten sich in den anhängigen Strafverfahren qualifiziert, d. h. durch in der Verteidigung gegen solche Vorwürfe erfahrene Rechtsanwälte, die zugleich Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht sind, verteidigen lassen, um gleichzeitig auch strukturell-organisatorische Veränderungen in ihren Pflegediensten durchführen zu können, mit dem Ziel, den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen, denn die Vorwürfe sind massiv:
Während in Berliner Pflegediensten maßgeblich Intensivpflege durch nicht qualifizierte Arbeitskräfte vor allem aus Osteuropa erbracht worden sein soll, für die zudem gefälschte Qualifikationsbescheinigungen als Intensivpflegekräfte vorgelegt worden sind, wird den Verantwortlichen der bayerischen Pflegedienste vorgeworfen systematisch Schwächen im Kontrollsystem der Pflegeversicherung ausgenutzt zu haben. So sei bereits der MDK bei seiner Patienten Begutachtung der Gestalt manipuliert worden, dass die Patienten einen höheren Pflegegrad bekamen. Patienten und/oder deren Angehörige sollen hierbei aus Eigeninteresse geholfen haben, um Geld oder Sachleistungen vom Pflegedienst zu erhalten.
Den Verantwortlichen der Pflegedienst wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, der in jedem Einzelfall mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bestraft wird. Da die Strafdrohung erheblich ist hat die Staatsanwaltschaft die Haftbefehle teils auf Fluchtgefahr gestützt und in Anbetracht des vermeintlich hohen Schadens erhebliche Vermögenswerte sichergestellt.
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