Am 15.8.2024 wurde der – nicht von Anwälten unserer Kanzlei verteidigte – ehemalige Leiter des Auslandsgeschäftes des Klinikum Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat es als erwiesen angesehen, dass er Vermittlungsprovisionen für die Behandlung libyscher Patienten gezahlt habe, wobei deren Kosten im Ergebnis den Behandlungskosten zugeschlagen worden seien. Außerdem hat der ehemalige Grünen-Politiker selbst Schmiergelder angenommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen weitere führende Verwaltungsmitarbeitern wie Klinikgeschäftsführer, ärztlichen Direktor und Krankenhausbürgermeister Anklagen erhoben, die wohl bereits zugelassen worden seien.

Das Urteil – wenngleich noch nicht rechtskräftig – zeigt für die tägliche Praxis ärztlicher Leistungserbringer vor allem die Gefährlichkeit der kostenpflichtigen Patientenvermittlung sowie der Patientenbehandlung ohne ausreichend konturierten Behandlungsvertrag auf.