Noch während einige strafrechtliche Verfahren und Einziehungsverfahren gegen Apotheker anhängig sind, die zu Zeiten der Corona-Pandemie Paxlovid entgegen den Vorgaben der jeweils geltenden Allgemeinverfügung abgegeben haben sollen, und in deren Nachgang einige Approbationsbehörden sowohl Betriebserlaubnis als auch Approbation zu widerrufen versuchen, hat die Bundesrepublik Deutschland die Kanzlei CBH mit der Geltendmachung von Auskunfts- und/oder Schadensersatzforderungen gegen Apotheker beauftragt. Während die Anwaltsschreiben in Bezug auf die Auskunftsansprüche standardisiert sind, basieren Schadenberechnungen dabei auf einer weder rechtskräftigen noch überzeugenden Einzelentscheidungen des Landgerichtes Nürnberg-Fürth (Urteil vom 08.01.2026 – 12 KLs 46 Js 10361/25). Zum Zwecke der Verteidigung sollte hier professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden!
Paxlovid – Deutschland beauftragt Rechtsanwälte mit Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen gegen Apotheker
von Dr. Th. Alexander Peters | Aug. 25, 2026 | Apothekenrecht | 0 Kommentare
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