Mit Urteil vom 27.3.2025 (I ZR 223/19) entschied der BGH, dass bei Bestellungen von Kunden über Apothekenaccounts bei Amazon-Marketplace Gesundheitsdaten erhoben und verarbeitet werden. Wird hierbei  gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen, so haftet der Apotheker wettbewerbsrechtlich, da konkret die Verarbeitung von Bestelldaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung nach dem UWG darstellt.