Seit Anfang Juni 2016 gelten die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Nunmehr ist eine Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber, zuvor im  straffreien und nur berufsrechtlich unzulässigen Raum, strafbar....