



Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht
Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München
unsere Mandanten
Hilfsberufler
Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen
Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten
Versicherungen
ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen
Wir vertreten keine Patienten.
Unsere Mandanten über uns:
unsere Expertise
Wenn Sie sich vertragen wollen:
Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:
Wenn es ums Geld geht:
unsere Qualifiktion
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
- Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.
Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
unser Anspruch
Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht / Medizinwirtschaftsstrafrecht
Bestechung im Gesundheitswesen
Seit Anfang Juni 2016 gelten die neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Nunmehr ist eine Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber, zuvor im straffreien und nur berufsrechtlich unzulässigen Raum, strafbar....