Dr. Peters, Hess & Partner

Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München

unsere Mandanten

Hilfsberufler

Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen

Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte

MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten

Versicherungen

ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen

Wir vertreten keine Patienten.

Unsere Mandanten über uns:

 

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
lesen Sie mehr…

unsere Qualifiktion

Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als

  • Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwälte für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
  • Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.

Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.

unser Anspruch

Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.

CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht / Medizinwirtschaftsstrafrecht

nur 1 Zulassung pro Arzt

nicht mehr als 1 Zulassung pro Arzt Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.09.2016 (S 2 KA 1445/16 ER) dem Eilantrag eines MVZ nicht stattgegeben, das erfolglos die Genehmigung zur Anstellung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 13 Stunden...