Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und MedizinrechtMedizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Unsere Mandanten über uns:
unsere Mandanten
- Angehörige der Heilberufe
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Angehörige der Hilfsberufe
- Pflegedienste
- Physiotherapeuten
- Hebammen
- Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
- Kliniken, Krankenhäuser
- MVZ
- Pharmagroßhändler
- Vertreiber von Medizinprodukten
- Corona-Testzentren
- Krankenfahrdienste
- Versicherungen
- ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen
- Krankenversicherungen
- ärztliche Berufsverbände
- KEINE Patienten
unsere Expertise
Ihre Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht sowie Healthcare Compliance Officers beraten, vertreten und verteidigen Sie in allen Bereichen des Medizin-, Arztstraf- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, so bspw.:
☞Arztstrafrecht und Zahnarztstrafrecht sowie ☞Medizinstrafrecht/ Medizinwirtschaftsstrafrecht, u.a.
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- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – Nichtabführung von Sozialabgaben (§ 266 a StGB)
- Korruptionsdelikte (§§ 299 a, b StGB)
- fahrlässige und vorsätzliche Tötung/Körperverletzung (§§ 222, 229; 224 a, 227, 211 ff. StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Verstoß gegen das BtMG (§ 29 BtMG u.a.)
- Verstöße gegen das AMG (§§ 95, 96 AMG)
- verbotene Heilmittelwerbung (§§ 14, 15 HWG)
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB)
- Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§§ 73 ff. InfSchG)
- strafrechtlich bewehrte Verstöße gegen das Distanzgebot (Mißbrauchsverfahren gem. §§ 174 ff. StGB)
- Medizinproduktestrafrecht (§§ 92 ff. MPDG)
- Haftung aus Organisationsverschulden (als Ordnungswidrigkeit)
- Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
- KV-Recht/ KZV-Recht
- ☞ Verteidigung und Beratung im Berufsrecht (berufsordnungsrechtliche Verfahren)
- ☞ Verteidigung in Verfahren des Approbationsrechts (nur Approbationswiderruf und Ruhensanordnung – keine Vertretung in Gleichwertigkeitsverfahren)
- ☞ Ärztegesellschaften/ Kooperationen
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- Unternehmens- (MVZ-) und Praxisgründung
- Unternehmens- (MVZ-) und Praxisverkauf
- (streitige) Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften und MVZ
- Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern
- Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge
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- ☞Praxisnachfolge
- ☞ MVZ-Recht / Krankenhausrecht
- ☞Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik (u.a. „Chefarzt aktuell“)
- ☞Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht)
☞ Apothekenrecht / Arzneimittelrecht, u.a.
- Unternehmenskauf- und verkauf
- Verteidigung in Berufsordnungsverfahren
Medizinprodukterecht
- Verteidigung bei Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz (MPDG)
- Unternehmensgründung- und Zulassung
- Streitigkeiten mit Kostenträgern (Regreßverfahren)
- Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden
unsere Qualifiktion
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
- Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.
Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner gehören dem anwaltlichen Kooperationsverbund EcoMed-Consult von im Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisierten Kanzleien an und sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
unser Anspruch
Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts, eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht/Medizinwirtschaftsstrafrecht
hohe Freiheitsstrafe im Stuttgarter Klinikum-Prozess, und: es geht weiter
Am 15.8.2024 wurde der – nicht von Anwälten unserer Kanzlei verteidigte – ehemalige Leiter des Auslandsgeschäftes des Klinikum Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart...
auch GmbHs sind an die GOÄ gebunden
Mit Urteilen vom 16.5.2024 (III ZR 38/23) sowie vom 13.6.2024 (III ZR 279/23) hat der dritte Zivilsenat des BGH dahingehend Rechtsklarheit geschaffen, als dass für privatärztliche Leistungen, die auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient...
Arztstrafrecht – Abrechnungsbetrug: keine Übertragung sozialrechtlicher Beweislastregeln zum Zwecke der Schadenberechnung im Strafrecht
Mit Beschluss vom 10.8.2023, Az. 12 KLs 178731/17 weist die 12. Strafkammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth zutreffend darauf hin, dass die Heranziehung der streng formalen Betrachtungsweise des Sozialrechts im Strafrecht nicht dazu führt, dass auch die für den...
keine Regreßdurchsetzung bei Verstoß gegen Treu und Glauben
Mit Urteil vom 7.12.2022 schränkt das Sozialgericht Mainz (S 3 KA 14/19) die Regresspraxis der gemeinsamen Prüfeinrichtungen unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ein. Im zu entscheidenden Fall wurde eine Rückforderung in Höhe von rund einer...
22.11.2022 – Zollprüfung
In diesen Tagen erhalten viele Pflegedienste Besuch vom Zoll. Der Zoll prüft umfassend nach § 2 SchwarzarbeitsG – allerdings nicht lediglich, ob Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Die bisherigen Kontakte mit dem Zoll haben aufgezeigt, dass gerade bei den Ermittlungen...
Arztstrafrecht: Voraussetzungen der straflosen Beihilfe zum Suizid
Mit Beschluss vom 28.6.2022 hat der 6. Strafsenat des BGH (6 StR 68/21) eine Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen zur straflosen Beihilfe zum Suizid vorgenommen. Im zugrunde liegenden Fall war die Strafbarkeit eines Ehegatten beim Suizid des Partners zu...
erhebliche Strafverschärfung im Arztstrafrecht – gefährliche Körperverletzung
Der erste Strafsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das von einem Zahnarzt zur Extraktion von Zähnen verwendete Werkzeug (Zange) als " gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nummer 2 StGB anzusehen sei, wenn der Eingriff ohne medizinische Indikation...