Dr. Peters, Hess & Partner

Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht in Berlin, Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt und München

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Das sagen unsere Mandanten

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
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Kanzlei Koblenz

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Peters, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht

Tel.: 0261-1333780

 

Strafverteidigung im Medizinstrafrecht


Das Rechtsgebiet des Medizinstrafrechts umfasst bei uns solche Sachverhalte, die nicht bereits über die Rechtsgebiete des Arztstrafrechts und Zahnarztstrafrechts umfasst werden, so wie bspw. die Verteidigung von Apothekern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen wie Arzneimittelgroßhändlern oder Angehörigen von Pflegediensten.

Das Medizinstrafrecht wird ganz überwiegend bestimmt von Verfahren wegen

  • Abrechnungsbetruges und Korruption im Gesundheitswesen.

Seltener und vor allem gegen Apotheker werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorwürfe laut wegen

  • fahrlässiger Körperverletzung / fahrlässiger Tötung und
  • Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.

 

unsere Tätigkeit

In der Strafverteidigung dürfen Sie neben einer durchdachten und realistischen Einschätzung Ihrer Situation erwarten, dass wir den umfangreichen Ressourcen der Staatsmacht mit großer Erfahrung freundlich aber unerschrocken und wenn nötig kämpferisch gegenübertreten.

Die Strafverteidigung erfordert neben einer realistischen Einschätzung der Situation mit Blick auf sich anbahnende zulassungs- sowie berufs- bzw. approbationsrechtliche und Regress-Verfahren ein qualifiziertes und geübtes Handeln, einhergehend mit dem Blick für notwendiges kompromissloses Engagement und gebotene Zurückhaltung.

Der drohenden beruflichen und persönlichen Existenzvernichtung des Mandanten ist unbedingt entgegenzuwirken. Dabei gilt es im Medizinstrafverfahren nach Möglichkeit, eine öffentliche Hauptverhandlung mit großer Medienwirkung zu vermeiden; denn selbst im Falle eines Freispruchs wären Ruf und Unternehmen zumindest gefährdet.

Um die Gefahr solcher Verfahren zu reduzieren beraten wir auch präventiv und vertreten

  • Unternehmen, auch aus den Gesundheitsbereichen,
  • Berufsverbände und
  • Versicherungen.

Mit Rechtsanwalt Dr. Peters finden Sie bundesweit einen der wenigen ausgewiesenen Spezialisten für die Verteidigung im Medizinstrafrecht, der als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht mit fast zwei Jahrzehnten nachhaltiger praktischer Erfahrung im Medizinstrafrecht auf reiches Erfahrungswissen auch in sämtlichen mit dem jeweiligen Vorwurf zusammenhängenden Verfahren zurückgreifen kann. So führen wir Ihr Mandat unter Berücksichtigung zivil-, berufs-, sozial- und disziplinarrechtlicher Folgen des Ihnen vorgeworfenen Handelns und vertreten sie auch in solchen begleitenden Verfahren.

Rechtsanwalt Dr. Peters ist zudem wissenschaftlich tätig. So ist zuletzt im Verlag Beck unter seiner Mitwirkung die Monographie „Arztstrafrecht“ erschienen  (Inhaltsverzeichnis Arztstrafrecht, Rezensionen hier: von RAG Dr. Krenberger, „Die Rezensenten“ sowie GesR-Rezension, Ausgabe 10/11 und der Fachschaft Jura der Universität Köln), die maßgeblich der Fortbildung der im Arztstrafrecht tätigen Rechtsanwälte dient. Veröffentlichungen und Vorträge zum Thema des Arzt- und Medizinstrafrechts – von denen Sie einige in dem Kapitel „Wir über uns“ finden – begleiten seine Tätigkeit als Berater und Verteidiger (zu den Referenzmandaten hier).

 

Sinn und Zweck professioneller Strafverteidigung


Strafrechtliche Ermittlungen drängen Beschuldigte häufig  psychisch in die Defensive. Spätestens in Anbetracht staatlicher Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung oder Festnahme neigt der Mensch zu unüberlegten Reaktionen, um sich aus der jeweiligen Zwangslage zu befreien. Solche Reaktionen schaden meistens. In der Regel belastet sich der Beschuldigte hiermit, und nicht selten hätten die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinerlei Erfolg, wenn der vom Ermittlungsverfahren Betroffene nicht unüberlegt eine erste mündliche Einlassung abgegeben hätte.

Mit einem erfahrenen, kompetenten und diskreten Strafverteidiger/ Fachanwalt für Strafrecht an der Seite legt sich die erste Panik schnell und ungünstiges Agieren im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann vermieden werden. Bereits vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, dass der Beschuldigte seine Situation frühzeitig mit anwaltlichem Beistand bespricht, um zu erörtern, inwieweit der zur Last gelegte Sachverhalt bis dato tatsächlich und rechtlich zutreffend gewürdigt wurde und wie die Beweismöglichkeiten der Staatsanwaltschaft einzuschätzen sind.

Die frühzeitige Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrechts, der über nachhaltiges Erfahrungswissen in dem zur Last gelegten Bereich des Strafrechts verfügt, kann geeignet sein, das Verfahren frühzeitig in die richtige Richtung zu lenken. Vor diesem Hintergrund ist die Beauftragung eines Strafverteidigers Ausdruck von Professionalität, nicht aber Ausdruck eines Schuldeingeständnisses.
Soweit es zum frühen Zeitpunkt, d.h. noch vor Erhalt der Ermittlungsakte durch den Rechtsanwalt, möglich ist, sollten Strategiebesprechungen erfolgen. Eine realistische und nicht überhebliche Einschätzung der Situation hilft entscheidend, die Weichen für Ihre nähere Zukunft zu stellen.

Eine Verhaltensleitfaden für Sie als Betroffenen finden Sie auf der Unterseite

eine Darstellung der praxisrelevanten Inhalte des Medizinstrafrechts auf den Unterseiten