Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht in Berlin, Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt und MünchenMedizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Das sagen unsere Mandanten
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Peters, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht
Tel.: 089-411184711
Strafverteidigung im Arztstrafrecht und Zahnarztstrafrecht in München
Die Rechtsgebiete des Arztstrafrechts und Zahnarztstrafrechts umfassen bei uns die Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen wie bspw. Physiotherapeuten und Angehörigen von Pflegediensten.
Das Arzt- und Zahnarztstrafrecht wird ganz überwiegend bestimmt von Verfahren wegen
- Körperverletzung oder (zumeist fahrlässiger) Tötung aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsmängeln sowie
- Abrechnungsbetruges und Korruption im Gesundheitswesen.
Doch werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit immer häufiger Vorwürfe laut wegen
- Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelsubstitution),
- unterlassener Hilfeleistung,
- sexuellen Missbrauchs im Behandlungsverhältnis,
- Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse und
- Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht,
- Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz,
- Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz (Organspende).
unsere Tätigkeit
In der Strafverteidigung dürfen Sie neben einer durchdachten und realistischen Einschätzung Ihrer Situation erwarten, dass wir den umfangreichen Ressourcen der Staatsmacht mit großer Erfahrung freundlich aber unerschrocken und wenn nötig kämpferisch gegenübertreten.
Die Strafverteidigung erfordert neben einer realistischen Einschätzung der Situation mit Blick auf sich anbahnende zulassungs- sowie berufs- bzw. approbationsrechtliche Verfahren ein qualifiziertes und geübtes Handeln, einhergehend mit dem Blick für notwendiges kompromissloses Engagement und gebotene Zurückhaltung.
Der drohenden beruflichen und persönlichen Existenzvernichtung des Mandanten ist unbedingt entgegenzuwirken. Dabei gilt es im Arztstrafverfahren nach Möglichkeit, eine öffentliche Hauptverhandlung mit großer Medienwirkung zu vermeiden; denn selbst im Falle eines Freispruchs wären gesicherte Scheinzahlen der Praxis und die Bettenbelegung der Klinik gefährdet.
Um die Gefahr solcher Verfahren zu reduzieren beraten wir auch präventiv und vertreten
- Unternehmen, auch aus den Gesundheitsbereichen,
- Berufsverbände und
- Versicherungen.
Mit Rechtsanwalt Dr. Peters finden Sie bundesweit einen der wenigen ausgewiesenen Spezialisten für die Verteidigung im Arztstrafrecht, der als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht mit fast zwei Jahrzehnten nachhaltiger praktischer Erfahrung im Arztstrafrecht auf reiches Erfahrungswissen auch in sämtlichen mit dem jeweiligen Vorwurf zusammenhängenden Verfahren zurückgreifen kann. So führen wir Ihr Mandat unter Berücksichtigung zivil-, berufs-, sozial- und disziplinarrechtlicher Folgen des Ihnen vorgeworfenen Handelns und vertreten sie auch in solchen begleitenden Verfahren.
Rechtsanwalt Dr. Peters ist zudem wissenschaftlich tätig. So ist zuletzt im Verlag Beck unter seiner Mitwirkung die Monographie „Arztstrafrecht“ erschienen (Inhaltsverzeichnis Arztstrafrecht, Rezensionen hier: von RAG Dr. Krenberger, „Die Rezensenten“ sowie GesR-Rezension, Ausgabe 10/11 und der Fachschaft Jura der Universität Köln), die maßgeblich der Fortbildung der im Arztstrafrecht tätigen Rechtsanwälte dient. Veröffentlichungen und Vorträge zum Thema des Arztstrafrechts – von denen Sie einige in dem Kapitel „Wir über uns“ finden – begleiten seine Tätigkeit als Berater und Verteidiger (zu den Referenzmandaten hier).
Sinn und Zweck professioneller Strafverteidigung
Strafrechtliche Ermittlungen drängen Beschuldigte häufig psychisch in die Defensive. Spätestens in Anbetracht staatlicher Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung oder Festnahme neigt der Mensch zu unüberlegten Reaktionen, um sich aus der jeweiligen Zwangslage zu befreien. Solche Reaktionen schaden meistens. In der Regel belastet sich der Beschuldigte hiermit, und nicht selten hätten die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinerlei Erfolg, wenn der vom Ermittlungsverfahren Betroffene nicht unüberlegt eine erste mündliche Einlassung abgegeben hätte.
Mit einem erfahrenen, kompetenten und diskreten Strafverteidiger/ Fachanwalt für Strafrecht an der Seite legt sich die erste Panik schnell und ungünstiges Agieren im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann vermieden werden. Bereits vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, dass der Beschuldigte seine Situation frühzeitig mit anwaltlichem Beistand bespricht, um zu erörtern, inwieweit der zur Last gelegte Sachverhalt bis dato tatsächlich und rechtlich zutreffend gewürdigt wurde und wie die Beweismöglichkeiten der Staatsanwaltschaft einzuschätzen sind.
Die frühzeitige Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrechts, der über nachhaltiges Erfahrungswissen in dem zur Last gelegten Bereich des Strafrechts verfügt, kann geeignet sein, das Verfahren frühzeitig in die richtige Richtung zu lenken. Vor diesem Hintergrund ist die Beauftragung eines Strafverteidigers Ausdruck von Professionalität, nicht aber Ausdruck eines Schuldeingeständnisses.
Soweit es zum frühen Zeitpunkt, d.h. noch vor Erhalt der Ermittlungsakte durch den Rechtsanwalt, möglich ist, sollten Strategiebesprechungen erfolgen. Eine realistische und nicht überhebliche Einschätzung der Situation hilft entscheidend, die Weichen für Ihre nähere Zukunft zu stellen.
Eine Verhaltensleitfaden für Sie als Betroffenen finden Sie auf der Unterseite
eine Darstellung der praxisrelevanten Inhalte des Arzt- und Zahnarztstrafrechts auf den Unterseiten