Recht der Ärzte und Zahnärzte

Ärzte und Zahnärzte vertreten die Fach- und Rechtsanwälte unserer Kanzlei bundesweit von unseren Kanzleien in Düsseldorf, Koblenz Köln, Berlin, Frankfurt, und München aus – und zwar über das gesamte rechtliche Spektrum der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit.

Dies beginnend mit der Niederlassung, verbunden mit dem Zulassungsantrag bei einer der 17 zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Bemühen der Erlangung einer Zulassung im gesperrten Planungsbereich, dies einschließlich möglicher Anstellungsgenehmigungen und Sonderbedarfszulassungen, der Vertretung im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen mit dem Abgeber einer Praxis, dem verhandeln von Praxismietverträgen, dem Erstellen von Arbeitsverträgen und der Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei Praxis Übernahme und-Betrieb. In diesem Zusammenhang erstellenund verhandeln wir auch Berufsausübungsgemeinschafts- sowie Verträge von MVZ-Trägergesellschaften und begleiten deren Zulassung.

Spiegelbildlich zu vorstehender rechtlicher Thematik begleiten wir Sie als Praxisabgeber beim Verkauf der Praxis einschließlich dem Ausscheiden aus Berufsausübungsgemeinschaften.

Im Rahmen der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit spielen im gesellschaftsrechtlicher Hinsicht sodann Gesellschaftersstreitigkeiten innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft und Kooperationen auch mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen eine Rolle.

Andererseits können Sie in unliebsamen Kontakt mit dem Prüfverfahren der KVen und Krankenkassen kommen, wie dem Plausibilitätsverfahren, dem Arzneimittelregress, dem Hilfsmittelregresses oder der Wirtschaftlichkeitsprüfung. In solchen Verfahren ist eine medizinfachanwaltliche Vertretung zumeist sinnvoll.

Letzteres bereits deshalb, weil zwischen Plausibilitätsverfahren und dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges eine deutliche Nähe besteht; denn hat Ihre KV den Verdacht, dass Leistungen nicht oder fehlerhaft erbracht aber abgerechnet worden sind, ist die Fehlverhaltenstelle bei der KV gehalten, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetruges zu erstatten. Auch hier erfahren Sie versierte Vertretung und Verteidigung durch unsere Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht.

Doch nicht nur die Verteidigung in der Verdachtslage des Abrechnungsbetruges oder eines damit einhergehenden Korruptionsdeliktes macht einen wesentlichen Bestandteil unserer fachanwaltlichen Tätigkeit aus, sondern auch die Strafverteidigung von Ärzten und Zahnärzten in anderen Verdachtslagen, wie nur beispielsweise den Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie den strafrechtlichen Folgen der Verletzung des Distanzgebotes.

Gerade letztere führen selbst bei Einstellung des Strafverfahrens immer wieder zu berufsrechtlichen und disziplinarrechtlichen Sanktionierung bis hin zur Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung, wobei jedenfalls im Falle der strafrechtlichen Verurteilung des Arztes der Approbationwiderruf droht.