Dr. Peters, Hess & Partner

Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München

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unsere Expertise

Wenn Sie sich vertragen wollen:

Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:

Wenn es ums Geld geht:

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Unsere Mandanten über uns:

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
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Medizinrecht Kanzlei München

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Peters, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht, Healthcare Compliance Officer

Tel. 089-4111847-11

 

Wir definieren Medizinrecht ausschließlich als das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Unsere Mandanten im Medizin- und Arztrecht sind daher keine Patienten sondern Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Kliniken, MVZ-Träger, Pflegedienste, Physiotherapeuten, ärztliche Berufsverbände sowie Interessenvertretungen und Versicherer.

Die Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Peters & Partner betreuen Sie von allen Standorten der Kanzlei, mithin auch in München, bundesweit.

Aufgrund der Komplexität der Materie des Arzt- und Medizinrechts wird dieses von vier Fachanwälten für Medizinrecht, einer davon zugleich Fachanwalt für Strafrecht, einem weiteren Fachanwalt für Strafrecht, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Wir stehen Ihnen sowohl im Einzelfall beratend als auch längerfristig als Justitiare zur Seite und zwar in folgenden Teilbereichen des Medizinrechts (für Detailinformation bitte entweder auf die obenstehenden Kacheln oder die folgenden jeweiligen Seitenlinks klicken):

  • KV-Recht/ KZV-Recht,

vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,
Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,
Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),

– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,

und last but not least dem

mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung, Verstoßes gegen BtMG/AMG oder auch sexuellen Mißbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses.