



Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht
Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München
unsere Mandanten
Wir vertreten keine Patienten.
unsere Expertise
Wenn Sie sich vertragen wollen:
Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:
Wenn es ums Geld geht:
Unsere Mandanten über uns:
Medizinrecht Kanzlei München
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Peters, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht, Healthcare Compliance Officer
Tel. 089-4111847-11
Wir definieren Medizinrecht ausschließlich als das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Unsere Mandanten im Medizin- und Arztrecht sind daher keine Patienten sondern Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Kliniken, MVZ-Träger, Pflegedienste, Physiotherapeuten, ärztliche Berufsverbände sowie Interessenvertretungen und Versicherer.
Die Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Peters & Partner betreuen Sie von allen Standorten der Kanzlei, mithin auch in München, bundesweit.
Aufgrund der Komplexität der Materie des Arzt- und Medizinrechts wird dieses von vier Fachanwälten für Medizinrecht, einer davon zugleich Fachanwalt für Strafrecht, einem weiteren Fachanwalt für Strafrecht, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Wir stehen Ihnen sowohl im Einzelfall beratend als auch längerfristig als Justitiare zur Seite und zwar in folgenden Teilbereichen des Medizinrechts (für Detailinformation bitte entweder auf die obenstehenden Kacheln oder die folgenden jeweiligen Seitenlinks klicken):
- KV-Recht/ KZV-Recht,
– vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,
– Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,
– Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),
- Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren),
- Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung und Approbationswiderruf),
- Ärztegesellschaften/ Kooperationen,
– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,
- Praxisnachfolge,
- MVZ-Recht / Krankenhausrecht,
- Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik,
- Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht),
- Apothekenrecht / Arzneimittelrecht/ Medizinprodukterecht
und last but not least dem
mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung, Verstoßes gegen BtMG/AMG oder auch sexuellen Mißbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses.