Dr. Peters, Hess & Partner

Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht in Berlin, Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt und München

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Das sagen unsere Mandanten

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
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Medizinrecht in Düsseldorf

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Peters, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht

Tel. 0211-3015956

 

 

Wir definieren Medizinrecht ausschließlich als das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Unsere Mandanten im Medizin- und Arztrecht sind daher keine Patienten sondern Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Kliniken, MVZ-Träger, Pflegedienste, Physiotherapeuten, Corona-Testzentren, ärztliche Berufsverbände sowie Interessenvertretungen und Versicherer.

Die Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei Dr. Peters, Hess & Partner betreuen Sie von den Standorten der Kanzlei in Düsseldorf, Koblenz und Köln, Frankfurt, München und Berlin aus bundesweit.

Aufgrund der Komplexität der Materie des Arzt- und Medizinrechts wird dieses von vier Fachanwälten für Medizinrecht, einer davon zugleich Fachanwalt für Strafrecht, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, einem Mediator sowie einem Richter am Oberverwaltungsgericht a.D. betreut. Wir stehen ihnen sowohl im Einzelfall beratend als auch längerfristig als Justitiare zur Seite und zwar in folgenden Teilbereichen des Medizinrechts (für Detailinformation bitte auf jeweiligen Seitenlink klicken):

  • KV-Recht/ KZV-Recht,

vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,
Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,
Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung) auch für Corona-Testzentren,

– Gründung, Veräußerung und Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften (Berufsausübungs- / Organisationsgemeinschaften) und MVZ,
– Kooperationen mit nichtärztlichen Leistungserbringern,
– neue Versorgungsformen,
– Prüfung und Erstellung gewerblicher Mietverträge,

und last but not least dem

  • Medizinstrafrecht,
  • Arztstrafrecht und
  • Zahnarztstrafrecht

mit seinen typischen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Tötung/Körperverletzung oder Verstoßes gegen das BtMG oder AMG.