Vertretung und Verteidigung von Apothekern

durch unsere Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht

Fachanwälte für Apotheker

Sie als Apotheker vertreten die Fachanwälte für Medizin-, Straf- und Arbeitsrecht der Kanzlei Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Belangen der Berufsausübung von unseren Kanzleistandorten in Berlin, Düsseldorf, Köln, Koblenz, Frankfurt und München aus.

Als Apotheker unterliegen Sie im Rahmen Ihrer Berufsausübung als Angehöriger eines verkammerten Berufs, als Leistungserbringer im System der gesetzlichen Versorgung und zugleich als Gewerbetreibender einer Fülle von Restriktionen.
Die Vorgaben ergeben sich maßgeblich aus dem Arzneimittelgesetz, Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung und der Berufsordnung.

Die regulatorischen Vorgaben für den Apotheker sind immens. Verstöße hiergegen werden durch den Amtsapotheker der Aufsichtsbehörde nahezu ausnahmslos verfolgt und nach Abgabe des Verfahrens als

– üblicherweise wegen Verstoßes gegen die §§ 95-97 AMG, wegen Abrechnungsbetruges aber auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung durch Falschmedikation – verfolgt. Die Verteidigung von Apothekern in medizinstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gehört zu einem wesentlichen Bestandteil unserer Tätigkeiten. Unsere Qualifikation als Fachanwälte für Medizin- und Strafrecht sowie unsere nachhaltige Tätigkeit in diesem Bereich gewährleisten Ihnen eine sachkundige Verteidigung mit Blick auf die sich bietenden Möglichkeiten des jeweiligen Verfahrens.

Im Falle wiederholter Verstöße gegen regulatorischen Vorgaben droht die Entziehung der Betriebserlaubnis. Im strafrechtlicher Hinsicht ist eine Verurteilung unter allen Umständen zu vermeiden, da Sie als Apotheker nicht nur einem verkammerten Berufe angehören, sondern gerade die Approbationsbehörden strafrechtliche Verurteilungen häufig zum Anlass nehmen, den

zu betreiben. 

Im Apothekenrecht vertreten wir Apotheker außerdem gegenüber der Apothekerkammer in

die vielfach provoziert werden durch sog. „Pseudo Customers“, die die eigene Kammer auf ihre Mitglieder ansetzt, um die Einhaltung der apothekenrechtlichen Vorschriften zu überwachen. Ebenfalls werden solche Verfahren von Mitbewerbern ausgelöst, die bspw. Werbung der betroffenen Apotheke oder Nichteinhaltung apothekenrechtlicher Vorschriften beanstanden.

  • Wettbewerbsrechtliche Verfahren

vor den Landgerichten gehen in vielen Fällen voraus, in denen wir Ihre Interessen fachanwaltlich-sachkundig vertreten.

Weiterhin betreuen wir Sie außerdem beim Ein- und Ausstieg in die selbstständige Apothekertätigkeit. Dazu gehören bspw.

  • die Gestaltung von Apothekenpacht- und Verwaltungsverträgen sowie
  • die Begleitung bei Kauf / Verkauf von Apotheken, inklusive der Erstellung von Übernahmeverträgen.

 

 

  • Paxlovid-Thematik

Nach wie vor erfolgt die behördliche Aufarbeitung von vermeintlich fehlerhaften Paxlovid-Abgaben während der Corona-Pandemie. Straf- und strafrechtliche Einziehungsverfahren sind noch anhängig, im Falle von Verurteilungen drohen Approbationswiderruf und/oder Entziehung der Betriebserlaubnis und schließlich beginnt die Bundesrepublik, gegen die betroffenen Apotheker fragwürdige Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

 

Die Kanzlei Dr. Peters, Hess & Partner kooperiert mit dem Apothekeronlineportal www.pharma4u.de. Rechtsanwalt Dr. Peters als Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht ist Kompetenzpartner des Portals und steht dessen Mitgliedern im dortigen Kompetenzforum im Apothekenrecht beratend zur Seite.