Dr. Th. Alexander Peters
Dr. Th. Alexander Peters
Lehrbeauftragter der Carl Remigius Medical School
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Healthcare Compliance Officer (HCO)
AUSBILDUNG
- Studium der Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften an der Universität Saarbrücken. Zwei praktische Auslandssemester in Pittsburgh/PA.
- Promotion zum Doktor der Rechte über das Thema: „Der strafrechtliche Arzthaftungsprozeß – Eine empirisch-dogmatische Untersuchung in kriminalpolitischer Absicht”
- Rechtsanwalt seit 1997.
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2001 und
- bundesweit einer der ersten Fachanwälte für Medizinrecht seit 2005.
- Healthcare Compliance Officer.
- Lehrbeauftragter der Carl Remigius Medical School.
TÄTIGKEIT
Rechtsanwalt Dr. Peters wurde 1969 geboren und ist bundesweit einer von wenigen ausgewiesenen Spezialisten, die nicht lediglich durch die Doppelfachanwaltschaft Medizinrecht und Strafrecht qualifiziert sind, sondern zugleich über profunde praktische Erfahrung gerade im Arzt- und Medizinstrafrecht verfügen. Er verteidigt seit über 25 Jahren strafrechtlich in hunderten von Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Angehörige des Gesundheitswesens wie Ärzte, Angehörige von Pflegediensten, Physiotherapeuten, Apotheker, in zahlreichen Strafverfahren u.a. wegen Körperverletzung oder (fahrlässiger) Tötung von Patienten sowie bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das AMG, BtMG und MPDG.
Darüber hinaus setzt sich Dr. Peters für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in approbations-, berufsrechtlichen sowie Disziplinarverfahren ein.
Dr. Peters ist aufgrund seines bundesweiten Netzwerkes in der Lage, in großen Verfahren mit vielen Beschuldigten kompetente Verteidigerteams aufzustellen.
Soweit es die Inanspruchnahme durch die praktische Tätigkeit von Dr. Peters erlaubt, wird diese durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in medizinischen und strafrechtlichen Fachzeitschriften begleitet. Darüber hinaus ist er vortragend im Medizin- und Strafrecht tätig und hält an der Carl Remigius Medical School die Vorlesung „Verträge im Gesundheitswesen“. 2011 ist er als Mitautor der Monographie „Arztstrafrecht“, Frister/Lindemann/Peters, Verlag Beck, 2011 in Erscheinung getreten (Inhaltsverzeichnis Arztstrafrecht und hier die Rezension in der GesR 10/11 sowie die Rezension Dr. Krenberger).
Rechtsanwalt Dr. Peters ist Mitgesellschafter der Clean-Healthcare-Compliance GmbH, die Compliancesysteme im Gesundheitswesen etabliert und Pflegedienste unternehmerisch berät.
Rechtsanwalt Dr. Peters ist
» Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein,
» Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein,
» Mitglied von Anwälte für Ärzte e.V.,
» Kompetenzpartner für Apothekenrecht und Pharmazierecht im Pharmazeutenportal pharma4u und
» bundesweit gerichtlich und außergerichtlich tätig.
Dezernate:
» gesamtes Arzt- und Medizinrecht inkl. Gesellschaftsrecht der Heil- und Hilfsberufe, Berufsrecht, Disziplinarrecht, Approbationsrecht,
» Strafrecht (Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht und Bezugsmandate zum Wirtschaftsstrafrecht),
» Bezugsmandate zum Wirtschaftsrecht.