Dr. Th. Alexander Peters

Dr. Th. Alexander Peters

Dr. Th. Alexander Peters

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Healthcare Compliance Officer (HCO)

 

AUSBILDUNG

 

TÄTIGKEIT

Rechtsanwalt Dr. Peters wurde 1969 geboren und ist bundesweit einer von wenigen ausgewiesenen Spezialisten, die nicht lediglich durch die Doppelfachanwaltschaft Medizinrecht und Strafrecht qualifiziert sind, sondern zugleich über profunde praktische Erfahrung gerade im Arzt- und Medizinstrafrecht verfügen. Er verteidigt seit fast 30 Jahren strafrechtlich in hunderten von Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Angehörige des Gesundheitswesens wie Ärzte, Angehörige von Pflegediensten, Physiotherapeuten, Apotheker, in fast ebenso vielen Strafverfahren u.a. wegen Körperverletzung oder (zumeist fahrlässigen) Tötungsdeliktes sowie regelmäßig in Verfahren wegen vorgeworfenen sexuellen Mißbrauchs von Patienten sowie bei Vorwürfen des Verstoßes gegen das AMG, BtMG und MPDG.

Darüber hinaus setzt sich Dr. Peters für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in approbations-, zulassungs- und berufsrechtlichen sowie Disziplinarverfahren ein.

Dr. Peters ist aufgrund seines bundesweiten Netzwerkes in der Lage, in großen Verfahren mit vielen Beschuldigten kompetente Verteidigerteams aufzustellen.

Soweit es die Inanspruchnahme durch die praktische Tätigkeit von Dr. Peters erlaubt, wird diese  durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in medizinischen und strafrechtlichen Fachzeitschriften begleitet. Darüber hinaus ist er vortragend im Medizin- und Strafrecht tätig und hielt an der Carl Remigius Medical School jahrelag die Vorlesung „Verträge im Gesundheitswesen“. Er ist Mitautor der Monographie „Arztstrafrecht“, Frister/Lindemann/Peters, Verlag Beck.

Rechtsanwalt Dr. Peters ist Mitgesellschafter der Clean-Healthcare-Compliance GmbH, die Compliancesysteme im Gesundheitswesen etabliert und Pflegedienste unternehmerisch berät.

Rechtsanwalt Dr. Peters ist

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein,
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein,
  • Mitglied von Anwälte für Ärzte e.V.,
  • Netzwerkpartner der Apotheker- und Ärztebank,
  • Kompetenzpartner für Apothekenrecht und Pharmazierecht im Pharmazeutenportal pharma4u und
  • bundesweit gerichtlich und außergerichtlich tätig.

Dezernate:
» gesamtes Arzt- und Medizinrecht inkl. Gesellschaftsrecht der Heil- und Hilfsberufe, Berufsrecht, Disziplinarrecht, Approbationsrecht,
» Strafrecht (Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht und Bezugsmandate zum Wirtschaftsstrafrecht),
» Bezugsmandate zum Wirtschaftsrecht.