



Psychotherapeuten
Psychotherapeuten vertreten wir über das gesamte Spektrum ihrer beruflichen Tätigkeit.
In einer Welt voller Herausforderungen und Veränderungen stehen wir Ihnen seit Jahrzehnten zur Seite. Wir verstehen ihre beruflichen Bedürfnisse und vertreten Sie in jeder beruflichen Lebenslage.
Dies beinhaltet zunächst die fachanwaltliche Begleitung der Niederlassung als Psychotherapeut, verbunden mit dem Zulassungsantrag bei einer der 17 zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen, dem Bemühen der Erlangung einer Zulassung im gesperrten Planungsbereich, dies einschließlich möglicher Anstellungsgenehmigungen, der Vertretung im Rahmen der Kaufvertragsverhandlung mit dem Abgeber einer Praxis, das Verhandeln von Praxismietverträgen, die Erstellung von Arbeitsverträgen und die Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange bei Praxisübernahme und -betrieb.
In diesem Zusammenhang begleiten wir Sie auch bei der Verhandlung und Erstellung von Berufsausübungsgemeinschafts- und MVZ-Verträgen und deren Genehmigung.
Bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit werden sodanneinerseits gestaltende Themen relevant wie die Genehmigung eines Jobsharing oder Kooperationen auch mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, andererseits können Sie in unliebsamen Kontakt mit den Prüfverfahren der KVen und Krankenkassen kommen, wie zumeist dem Plausibilitätsverfahren oder solche der sachlich-rechnerischen Richtigstellung. In solchen Verfahren ist eine fachanwaltliche Vertretung zumeist sinnvoll.
Im Rahmen unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit beraten wir Sie darüber hinaus bei Problemen innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft, vertreten Sie im Gesellschaftersstreit und setzen die ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) notwendigenfalls auseinander.
Einen wesentlichen Bestandteil unserer Tätigkeit nimmt auch die Verteidigung von Psychotherapeuten in den multiplen Verfahren ein, die auf vermeintliche Pflichtwidrigkeiten im Rahmen der Berufsausübung folgen. Diese Verfahren haben häufig aber nicht ausnahmslos ihren Ursprung in strafrechtlich relevantem Fehlverhalten des Psychotherapeuten. Hier verteidigen wir Sie sowohl mit straf- als auch medizinrechtlicher fachanwaltlicher Expertise vertrauensvoll und nachhaltig und versuchen so mit allen Mitteln, nicht nur den Gang in die öffentliche gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden, sondern achten bei Festlegung der Verteidigungsstrategie auch darauf, möglichst keinen Sachverhalt zu offenbaren, der Ihnen im Falle eines nachfolgenden vertragsärztlichen Disziplinar- oder sogar Zulassungsentziehungs- und/oder Approbationswiderrufsverfahrens zum Nachteil gereichen würde.
Der Vorwurf der pflichtwidrigen Behandlung von Patienten kann neben dem strafrechtlichen (Ermittlungs-)Verfahren bspw. wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung auch weitere Folgen haben und zwar dann, wenn der Patient oders ein Rechtsnachfolger Beschwerde bei der Psychotherapeutenkammer erhebt (auch wegen Verletzung des Distanzgebotes) oder Sie zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nimmt. Auch hier vertreten wir Ihre Interessen mit der gebotenen Sachkunde. Gleiches gilt für die Verteidigung in Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges etc.
Detailinformationen erhalten Sie auf folgenden Seiten unserer Homepage:
- >vertragsärztliche Zulassung, Sonderbedarfszulassung, ärztliche Ermächtigung,<
>Zulassungsentziehung, Disziplinarverfahren,<
>Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung),< - >Berufsrecht (Werberecht, berufsordnungsrechtliche Verfahren),<
- >Approbationsrecht (Gleichwertigkeitsprüfung, Approbationswiderruf und Ruhensanordnung),<
- >Ärztegesellschaften/ Kooperationen,<
- >Praxisnachfolge,<
- >MVZ-Recht / Krankenhausrecht,<
- >Arbeitsrecht für Chefarzt und Klinik,<
- >Behandlungsfehlerverfahren (Arzthaftungsrecht),<
- >Arztstrafrecht<
Aufgrund der Komplexität der Materie des Medizinrechts wird dieses von mehreren Fachanwälten für Medizinrecht, drei Strafverteidigern (einer davon zugleich Fachanwalt für Strafrecht), einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie einem Richter am Oberverwaltungsgericht a.D. betreut. Die Rechts- und Fachanwälte von Dr. Peters & Partner betreuen Sie von den Standorten der Kanzlei in Düsseldorf, Koblenz und Köln, Frankfurt, München und Berlin aus bundesweit.