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durch unsere Fachanwälte für MedizinrechtEinige unserer Rechts- und Fachanwälte verfügen über eine mehrere Jahrzehnte umfassende rechtliche Expertise im Gesundheitssystem, teils als ehemaliger Justiziar der beiden Dachverbände Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Krankenversicherer dürfen von uns eine sachkundige gutachterliche Bewertung neuer Versicherungstarife ebenso erwarten wie die gebührenrechtliche Klärung bestimmter Streitigkeiten.
Für ärztliche und zahnärztliche Berufshaftpflichtversicherungen wehren wir Patientenansprüche ab, die gegen deren Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Für einige Haftpflichtversicherer sind wir als Vertrauensanwälte tätig und werden mithin regelmäßig mit Arzthaftungsmandaten betraut.
