Compliance und Non-Compliance Ermittlungen (Internal Investigations)

Compliance

 

Straf- und Bußgeldverfahren, die Unternehmen im Gesundheitswesen treffen, können nicht nur das Image ruinieren sondern auch ein wirtschaftliches Desaster darstellen.

Spätestens mit Einführung der Strafvorschriften der §§ 299 a und b StGB ist die Gefahr strafrechtlicher Ahndung von Regelverstößen über den Vorwurf des sog. Abrechnungsbetruges hinaus hin zu Korruptionsdelikten gewachsen.

Mit Urteil von Mai 2017 hat das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof, zudem auf die Pflicht der Unternehmensleiter hingewiesen, durch ein effizientes Compliance-System im Unternehmen Rechtsverletzungen im Unternehmen zumindest deutlich zu erschweren. Das Etablieren eines solchen Rechtssystems, so der Bundesgerichtshof, wirkt sich zumindest positiv für die Bemessung einer Geldbuße aus, die nach heutiger Rechtslage im zweistelligen Millionenbereich pro einzelnem Delikt angesiedelt werden kann.

Daneben drohen Schadensersatzverfahren, Strafverfahren mit ausgeurteilten Freiheitsstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes, bei Ärzten zudem berufsrechtliche Sanktionsverfahren, Disziplinarverfahren, die Zulassungsentziehung und der Approbationswiderruf. Unternehmen in der Pflegebranche müssen mit der Kündigung des Versorgungsvertrages rechnen.

Vor diesem Hintergrund tut Compliance im Gesundheitswesen Not.

Risikofaktoren sind zu bestimmen und Strukturen sowie Regelwerke zu schaffen, um zumindest den größten Risiken zum Schutz des Unternehmens als auch der Mitarbeiter begegnen zu können.

Allgemeingültige Compliance-Systeme existieren nicht. Der Aufwand, die individuellen Risiken im Unternehmen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung vorzunehmen, ist unvermeidbar, um solche Systeme im Unternehmen auch leben zu können. Hier ist insbesondere zu nennen:

  • Aufbau einer die Compliance ermöglichenden Organisationsstruktur,
  • Erstellung von Unternehmensrichtlinien,
  • Schulung der Mitarbeiter,
  • Einführung einer internen oder Einbindung einer externen Hinweisgeberstelle.

Einen Teil dieses Aufwandes können Ihnen unsere Rechtsanwälte abnehmen.

Rechtsanwalt Dr. Peters ist als Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht seit weit über 20 Jahren auch mit der Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken befasst. Er und ein Teil seines Teams sind zudem qualifiziert als Healthcare Compliance Officer.

 

 

Non-Compliance Ermittlungen (Internal Investigations)

 

Auch die beste Compliance-Struktur ist kein Garant für das rechtmäßige Agieren aller Mitarbeiter des Unternehmens. Aufgrund eingerichteter Strukturen wird ein solches Fehlverhalten oder dessen Folgen aber schneller offenkundig.

 

Hier unterstützen wir unsere Mandanten. Unsere Rechtsanwälte und Healthcare Compliance Officers führen sog. interne Ermittlungen durch, um die „schwarzen Schafe“ ausfindig zu machen und zu eliminieren.