Praxisnachfolge
Praxisnachfolge
Zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten stellen die gesetzliche Versorgung der Versicherten sicher. Der Status des Vertragsarztes / Vertragszahnarztes ist verbunden mit Rechten und vor allem Pflichten.
Eine Kenntnis sämtlicher berufsbezogenen Regelungen ist gerade dem just niedergelassenen oder niederlassungswilligen Arzt / Zahnarzt kaum möglich.
Unsere Fachanwälte für Medizinrecht begleiten Sie in die Niederlassung, erstellen geeignete Verträge zur ärztlichen Kooperation (bspw. Berufsausübungsgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Berufsorganisationsgemeinschaft) und Praxismiete, sind bei der Vermittlung von Praxisdarlehen behilflich, vertreten Sie vor dem Zulassungsausschuss und schaffen so die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit.
Ferner vertreten wir Sie bei der Vorbereitung einer geplanten Praxisabgabe und schaffen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür.
Nachbesetzungsverfahren
Zulassungsrechtliche Fragestellungen gewinnen vor dem Hintergrund gesperrter Planungsbezirke und der Bedarfsplanung an Bedeutung. Wir vertreten Ärzte in Zulassungsverfahren, so auch dem Nachbesetzungsverfahren. Zulassungsinhaber beraten wir bei der Auswahl des Nachfolgers, der sich im Nachbesetzungsverfahren behaupten soll.
angestellter Arzt / Job-Sharing Anstellung
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten und wird durch das GKV-Wirtschaftsstärkungsgesetz teilweise ergänzt und modifiziert. Das VÄG ermöglicht dem Arzt – nicht dem Zahnarzt – zugunsten einer Praxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) auf seine Zulassung oder Teilzulassung zu verzichten und als angestellter Arzt in dieser Praxis tätig zu werden. Ebenso wird er für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit nicht mehr als ungeeignet angesehen, wenn er gleichzeitig einer angestellten Tätigkeit im Krankenhaus nachgeht.
Wir schlagen Ihnen Ausgestaltungen solcher Verträge vor, die einerseits Ihren Interessen und andererseits den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen gerecht werden, auch um einen Praxisverkauf resp. Praxiskauf vorzubereiten.
Praxiskauf und Praxisverkauf
Praxiskauf und Praxisverkauf stellen sich vor dem Hintergrund gesperrter Planungsbezirke oftmals als Konzessionshandel dar. Fälle indes, in denen vollkommen veralterte Praxen nur aufgrund einer begehrten Zulassung weit überteuert verkauft werden können, gehören inzwischen aber der Vergangenheit an. Oftmals zeigen sich Medizinische Versorgungszentren interessiert an Praxis und / oder Zulassung. Gerade in ländlichen Bereichen stellt die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit in eigener Praxis und das Einbringen seiner Zulassung in ein MVZ für den niedergelassenen Arzt manchmal die einzige Möglichkeit dar, seine Praxis überhaupt veräußern zu können.
Die Übernahme einer großen Praxis bedarf der sorgfältigen Vorbereitung. Die wirtschaftliche Transparenz des Unternehmens und die Planungsflexibilität des Übernehmers ist für die Kaufpreisfindung entscheidend. Vor diesem Hintergrund geben wir Ihnen eine rechtliche due diligence an die Hand, um Ihre Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Praxisbewertung
Praxisabgabe und -übernahme stellen einen Kernbereich der Tätigkeit unserer Fachanwälte für Medizinrecht dar. Wir beraten Sie daher bei der Kaufpreisfindung unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten. Wird die Erstellung eines Praxiswertgutachtens notwendig, so steht Ihnen unser Kooperationspartner Conscience mit seiner Kompetenz günstig und zeitnah zur Verfügung.