Heim- und Pflegerecht
Angehörige der Hilfsberufe vertreten wir in vielfältigen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit.
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Heim- und Pflegerecht
Im Heim- und Pflegerecht sind wir umfassend tätig, vor allem in den Bereichen
- Gründung und Verkauf von ambulanten Pflegediensten
- Kontaktaufnahme zu Käufern und Verkäufern, Franchisenehmern und -gebern,
- Gesellschaftsverträge,
- Sozialrecht im Medizinrecht
- MDK-Prüfungen
- Honorarrückforderungen
- Zulassungsverfahren
- Datenschutzrecht,
- Streitigkeiten mit Aufsichts- und Berufserlaubnisbehörden sowie
- Strafrecht (v.a. Abrechnungsbetrug, Fahrlässigkeitsdelikte).
Hier im Detail:
Unternehmensgründung und Veräußerung von Pflegediensten
Die Rechts- und Fachanwälte für Medizin-, Straf- und Arbeitsrecht der Kanzlei Dr. Peters, Hess & Partner beraten und vertreten Sie bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt Ihrer selbständigen Tätigkeit in dem von Ihnen gewünschten Umfang, d.h. der beabsichtigten gesellschaftsrechtlichen Gründung des Pflegedienstes / dem Kauf eines Pflegedienstes bis hin zu seinem Verkauf.
Abhängig von Ihrem Beratungsbedarf gestaltet sich unser Mandat. So beantworten wir sowohl
- einzelne Fragen, die sich bei der Gründung Ihres Unternehmens ergeben,
- nehmen Sie darüber hinaus auch im gesamten Niederlassungsprozess „an die Hand“. Wir
- beraten Sie bezüglich eines Gründungskonzepts (mit oder ohne Franchise) und der strategischen Ausrichtung Ihres neuen Pflegedienstes oder erstellen ein solches Konzept,
- weisen auf mögliche Förderungen hin,
- beraten bei der Rechtsformwahl und
- verhandeln eine Finanzierung und
- Mietverträge,
- übernehmen das Zulassungsverfahren bei den Kostenträgern, denn um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen ambulante Pflegedienste einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Pflegekassen abschließen, der – je nach Bundesland – unterschiedliche Voraussetzungen beinhaltet;
- erstellen Kooperationsverträge,
- etc. pp.
Beratung und Vertretung nach Gründung
Zur Meidung von Straf- und Regressverfahren werden wir präventiv im Rahmen unserer Compliance-Beratung tätig. Oftmals fehlt aufseiten der Pflegedienstbetreiber die Kenntnis davon, dass bereits Formverstöße gegen Abrechnungsbestimmungen oder den Versorgungsvertrag die Rückforderung sämtlicher abgerechneter Leistungen zur Folge haben kann: ob es hier nur an der bspw. in RLP notwendigen 40-Stunden-Einweisung fehlt, ausländige Pflege(hilfs)kräfte nicht akkreditiert oder Leistungsnachweise zu spät erstellt worden sind ist dabei unerheblich. Auf solche Gefahren weisen wir hin und implementieren ein Hinweisgebersystem, dass Regelverstöße bereits nach kürzester Zeit aufzudecken geeignet ist.
Falls im Rahmen der Tätigkeit des Pflegedienstes dennoch Konflikte mit den Kostenträgern und/oder der Aufsichtsbehörde auftreten, verteidigen unsere Rechtsanwälte/Fachanwälte für Straf- und/oder Medizinrecht Ihre Interessen, wenn
- der Bestand des Versorgungsvertrages gefährdet ist,
- Rückforderungs- bzw. Schadensersatzansprüche nach einer Abrechnungsprüfung gegen Sie erhoben werden,
- sich die Heimaufsicht für zuständig erachtet oder im Rahmen einer Qualitätsprüfung tätig wird,
- der MDK Regel- oder Auffälligkeitsprüfungen durchführt.
Im Falle streitiger Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene vertreten wir Sie im Gesellschaftersteit bzw. versuchen, einen solchen zu vermeiden.
Auch der weiteren Probleme, die der Betrieb eines Pflegedienstes mit sich bringen kann, nehmen sich unsere Fachanwälte für Straf- und/oder Medizinrecht qualifiziert und nachhaltig an, so im Falle
- strafrechtlicher Ermittlungen (Körperverletzung/fahrlässige Tötung/Misshandlung Schutzbefohlener/Abrechnungsbetrug) – siehe hierzu auch „Medizinstrafrecht“ oder
- arbeitsrechtlicher Probleme (Kündigung von Mitarbeitern, etc.).
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Physiotherapeuten, Pflegefachkräfte, Hebammen ….
Auch Physiotherapeuten, Pflegefachkräfte und Hebammen sind Teil unserer Mandantschaft.
Hier liegt unsere besondere berufsrechtliche Expertise in der Verteidigung gegenüber der jeweils zuständigen Erlaubnisbehörde, der Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und der gegebenenfalls nachfolgenden Hauptverhandlung sowie in der Vertretung gegenüber Kostenträgern, die Rückforderungsansprüche geltend machen.
Dr. Thomas Alexander Peters
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht
Lehrbeauftragter der Carl Remigius Medical School
Health Compliance Officer