



Chefarztrecht
Arbeitsrecht – Chefarztrecht
Unsere Fachanwälte für Medizin- und Arbeitsrecht beraten und vertreten Chefärzte von Beginn bis zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Für beide Seiten des Anstellungsverhältnisses ist es wichtig, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die neuralgischen Punkte eindeutig geregelt sind. Nur so können Streitigkeiten vermieden werden, die nachhaltigen Einfluss auf Arbeitsklima und Produktivität hätten. Andererseits kann die Modifikation bestehender Arbeitsverhältnisse mit der Umstrukturierung eines Unternehmens notwendig werden, wenn Mitarbeiter aufgrund von „Altverträgen“ tätig sind. Dies muss frühzeitig bedacht und verhandelt werden.
In diesem Zusammenhang beraten wir vornehmlich Chefärzte im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verhandlung.
Wir vertreten Ihre Interessen von unseren Kanzleistandorten in Düsseldorf, Koblenz, Köln, Berlin, Frankfurt und München aus.