Missbrauch

Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

Strafverfahren

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Gerade bei der Verteidigung in solchen Verdachtslagen, in denen eine Verurteilung mit hoher Wahrscheinlich den Entzug der vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Zulassung bedeutet und den Widerruf der Approbation, ist jedes Wort, das gegenüber den am Verfahren irgendwie Beteiligten geäußert wird, auf die Goldwaage zu legen.  Der Beschuldigte muss seine prozessualen Rechte kennen und wahren. Das Verfahren ist daher von einem erfahrenen Strafverteidiger zu begleiten, der sich zudem der disziplinar-, berufs- und approbationsrechtlichen Implikationen bewusst ist und Sie mit Blick auf diese möglichen Verfahren verteidigen kann, idealiter einem Fachanwalt für Strafrecht und zugleich für Medizinrecht.

Sorgsam hat der Verteidiger gemeinsam mit Ihnen zunächst die Motivation eines Patienten für eine solche Anschuldigung zu prüfen, in geeigneten Fällen ist dessen Glaubwürdigkeit zu hinterfragen. Der erfahrende Strafverteidiger zieht in Erwägung, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um der Einlassung seines Mandanten eine größere Glaubhaftigkeit zukommen zu lassen.

Die Vermeidung einer Anklage ist in solchen Fällen von besonderer Bedeutung, denn die Staatsanwaltschaft teilt diese unmittelbar der Approbationsbehörde mit. Der Angeschuldigte hat dann nicht nur den Fortgang des Verfahrens zu befürchten sondern zudem die vorläufige Anordnung des Ruhens der Approbation, das die Approbationsbehörde oftmals zum vermeintlichen Schutz des Patienten ausspricht.

 

Berufsrechtliches Verfahren / Approbations- und Erlaubniswiderrufsverfahren

Die zuvor aufgezeigten Folgen setzen nicht zwangsläufig eine Straftat wie den sexuellen Missbrauch voraus. Gerade Psychotherapeuten werden tätigkeitsbedingt oftmals mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Abstinenzgebot konfrontiert, der sich für den betroffenen Berufsträger als existenzvernichtend auswirken kann. Die nichtverkammerten Berufe (bspw. Physiotherapeuten) sehen sich hier oftmals Anhörungen der Erlaubnisbehörde ausgesetzt, die erwägt, die Erlaubnis zur Berufsausübung zu widerrufen.