Disziplinarrecht / Zulassungsentziehung
Disziplinarverfahren, Zulassungsentziehungsverfahren
Disziplinarverfahren sind die Folge von Verstößen gegen die vertragsärztlichen Berufspflichten der niedergelassenen Ärzte. Bereits wiederholte Wirtschaftlichkeitsprüfungen aber insbesondere Plausibilitäts- oder Strafverfahren können zu Disziplinarverfahren führen, in denen das zeitlich begrenzte Ruhen der Zulassung ausgesprochen werden kann.
Wird der Vertragsarzt als ungeeignet empfunden, etwa weil er vertragsärztliche Pflichten grob beharrlich oder vorsätzlich verletzt, kann das Zulassungsentziehungsverfahren eingeleitet werden. Gerade nach strafrechtlichen Verurteilungen aufgrund eines Vermögensdeliktes, das im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit begangen wurde, droht der Zulassungsentzug.
Der Zulassungsentzug droht auch, wenn der Arzt bspw. krankheitsbedingt dauerhaft nicht in der Lage ist, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen.
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