



Kündigung des Chefarzt
Unsere Fachanwälte für Medizin- und Arbeitsrecht beraten und vertreten Chefärzte, Unternehmen und Krankenhäuser, deren Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Chefärzte auch im Falle der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Wenn die Chemie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr stimmt, ist es oftmals nicht sinnvoll, an der bestehenden Zusammenarbeit festzuhalten. Hier sind Lösungen zu erarbeiten, um gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wenn sich solche Lösungen nicht finden lassen, beraten unsere Fachanwälte für Medizinrecht und für Arbeitsrecht arbeitgeberseitig bei der Erstellung von Abmahnungen und wirksamen Kündigungen und vertreten die Interessen von Arbeitnehmern im Kündigungsschutzverfahren von unseren Kanzleistandorten in Düsseldorf, Koblenz, Köln, Berlin, Frankfurt und München aus nachhaltig vor Gericht.