



Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht
Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
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Apothekenrecht in Düsseldorf - Fachanwalt für Medizinrecht und Strafrecht
Die Erstberatung
Im Rahmen eines ersten – zumeist telefonisch oder als Videokonferenz geführten – Beratungsgespräches verschaffen wir uns einen Eindruck vom Sachverhalt und geben eine erste rechtliche Einschätzung zum Fall und/oder dem weiteren Verlauf Ihrer Angelegenheit ab. Hier geben wir zugleich Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Die Erstberatung rechnen wir auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren des RVG mit knapp 250 € brutto ab.
Anwaltliche Kosten im Rahmen der Bearbeitung ausgewählter Rechtsbereiche
- Strafverteidigung/Disziplinarverfahren/berufsrechtliche Verfahren
Die gesetzliche Vergütung richtet sich hier nach dem RVG. Es handelt sich um Rahmengebühren, die zwischen ca. 500 und 1.000 € liegen. Der tatsächliche zeitliche Aufwand der Verteidigung ist seltenst so gering, dass wir diese Vergütung abrechnen können.Wir bieten Ihnen alternativ an, die Verteidigung zu einem zu vereinbarenden Pauschalpreis zu übernehmen, soweit der zeitliche Aufwand relativ sicher abschätzbar ist, andernfalls berechnen wir ein Zeithonorar in einer Höhe, die von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen wird, wenn Sie dort die Übernahme „angemessener Verteidigungskosten“ vereinbart haben.
In geeigneten Fällen vereinbaren wir zudem eine Befriedungsgebühr, wenn es gelingt, das gegen Sie gerichtete Verfahren ohne Bestrafung zur Einstellung gelangen zu lassen.
- Unternehmenskauf und -verkauf
Für die Mitwirkung an der Erstellung oder Überprüfung eines Kaufvertrages vereinbaren wir üblicherweise eine Mindest-Vergütung in Höhe von 1% Prozent des Unternehmenskaufpreises, mindestens aber 1.500 €.
- Regressverfahren/ Gesellschaftersstreitigkeiten/ Arbeitsrecht
In diesen Verfahren ist der sogenannte Streitwert nach RVG, nach dem sich die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet, üblicherweise so groß, dass eine Abrechnung der gesetzlichen Gebühren erfolgt. Da der zeitliche Aufwand der Mandatsbearbeitung in einigen Fällen sehr schlecht abschätzbar ist, vereinbaren wir flankierend ein Zeithonorar.