



Abwehr von Patientenansprüchen
Ausschließlich für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen (zumeist Ärzte und Zahnärzte), nicht indes für Patienten, werden wir in den sogenannten Arzthaftungsverfahren tätig und wehren außergerichtlich als auch gerichtlich Patientenansprüche ab, die auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie teils auf die Erstattung des Honorares gerichtet sind.
Hierbei werden die Fachanwälte für Medizinrecht der Kanzlei Dr. Peters, Hess und Partner teils vom (zahn)ärztlichen Mandanten selbst beauftragt, zum anderen Teil werden wir von Berufshaftpflichtversicherern mit der Vertretung des jeweiligen ärztlichen oder zahnärztlichen Versicherungsnehmers beauftragt, denn im Ergebnis trägt der Haftpflichtversichererdie Kosten, wenn der Patient Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzt.