Auseinandersetzungen

Jeder Mensch tickt anders. Die Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesellschaft ist geeignet, bei Mitgesellschaftern Eigenschaften zu Tage treten zu lassen, die schlecht oder gar nicht akzeptiert werden können. Im Optimalfall gelingt es, spätestens in der Gesellschafterversammlung Regelungen zu finden, aufgrund derer sich eine Krise in der Gesellschaft entschärfen lässt. Gelingt dies nicht, bietet sich die Begleitung einer solchen Auseinandersetzung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht an, der weiß, worauf es in der Berufsausübung im Gesundheitswesen ankommt, welche Lösungsmöglichkeiten bis hin zur Auseinandersetzung der Gesellschaft unter Einbeziehung der Regulatorik im Gesundheitswesen bestehen und – last but not least – über mediatorische Fähigkeiten verfügt, um einvernehmliche und nicht streitige Lösungen zu ermöglichen. Dies in dem Bewusstsein, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht nur Zeit, sondern hierdurch auch Umsatzverlust und Kosten für Sie bedeuten würden.

Dennoch lässt sich die Auseinandersetzung im Rahmen eines Mediations-, Schlichtungs- oder gerichtlichen Verfahrens nicht immer vermeiden. Auch hier vertreten unsere Fachanwälte für Medizinrecht von den Kanzleistandorten in Düsseldorf, Koblenz, Köln, Berlin und Frankfurt aus bundesweit Ihre Interessen mit der gebotenen Nachhaltigkeit.