



Regulatorik
Im Gesundheitswesen ist es nicht lediglich relevant, auf welche Art und Weise Sie und Ihre Partner Ihre Berufe ausüben und miteinander arbeiten möchten. Vielfach stehen gesetzliche Einschränkungen und die bundesweit unterschiedliche Spruchpraxis der Zulassungsausschüsse bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen Ihren Wunschvorstellungen entgegen.
Hier gilt es daher, für Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten und MVZ Lösungsansätze zu entwickeln, die von den Zulassungsausschüssen bei den KV akzeptiert werden. Nur so lassen sich jahrelange Streitigkeiten vermeiden, die zugleich ein Scheitern Ihres Planes bewirken würden.
In sämtlichen Angelegenheiten vor dem Zulassungsausschuss oder dem nach Widerspruch zuständigen Berufungsausschuss bei Ihrer K(Z)V stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Medizinrecht beratend und vertretend zur Seite.
Begehren Sie oder im Falle der Praxisabgabe Ihr Wunschkandidat den Erhalt einer vertragsärztlichen oder psychotherapeutischen Zulassung, so prüfen wir die Erfolgsaussichten möglicher Anträge und beraten Sie, um unter den Bewerbern eines nachzubesetzenden Sitzes ein gutes Ranking zu erzielen und die begehrte Zulassung letztendlich zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Spruchpraxis des entscheidenden Zulassungsgremiums prüfen wir darüber hinaus, ob Aussicht besteht, eine Sonderbedarfszulassung oder Ermächtigung (als persönliche Ermächtigung, Institutsermächtigung oder MZEB gem. § 119 c SGB V) zu erlangen. So haben wir beispielsweise in Bayern eines der ersten beiden MZEB erfolgreich durch den Zulassungsausschuss bzw. an den Start gebracht.
Belastet Sie eine begehrte Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung oder Zulassung eines anderen Kollegen, so nehmen wir Ihre Drittwiderspruchsrechte gegenüber dem Ausschuss und den Sozialgerichten wahr.
Bei Dr. Peters & Partner stehen wir Ihnen an den Kanzleistandorten in Düsseldorf, Koblenz, Köln, Berlin, Frankfurt und München als erfahrene Fachanwälte für Medizinrecht zur Seite.