strafrechtliches Einziehungsverfahren - Vermögensarrest
Ist gegen Sie als Angehöriger eines Heil-oder Hilfsberufs ein Strafverfahren anhängig wegen eines Vermögensdeliktes wie Abrechnungsbetrug oder Untreue oder wird Ihnen – gerade als Apotheker oder Arzneimittelgroßhändler – vorgeworfen, Arzneimittel unter Verletzung regulatorischer Vorgaben abgegeben zu haben, so ordnet das Gericht mit einer Verurteilung auch die Einziehung der Taterträge an.
Immer häufiger sichern sich die Staatsanwaltschaften diese Taterträge jedoch frühzeitig, teils bereits bevor der Beschuldigte überhaupt Kenntnis davon hat, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Hierfür wird durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht die Einziehung von Wertersatz beantragt. Die Anträge der Staatsanwaltschaft werden von den Gerichten häufig, mangels Rechtskenntnis, ohne Prüfung durchgewunken.
Für Sie als Beschuldigten bedeutet dies, dass die Pfändungsbeschlüsse, die die Staatsanwaltschaft aufgrund eines solchen Einziehungsbeschlusses erlassen hat zu einer Sperre Ihrer gesamten Konten oder Sicherstellung schöner Automobile führen.
In rechtlicher Hinsicht stellt sich die verteidigende Tätigkeit eines in dieser Rechtsmaterie versierten Fachanwalts für Strafrecht häufig als hilfreich dar, denn obschon das neue gesetzliche Instrumentarium bereits seit 2017 etabliert wurde, machen die Staatsanwaltschaften hiervon erst seit relativ kurzer Zeit Gebrauch. Wohl deshalb sind die Anträge auf Einziehung von Wertersatz und deren vollstreckende Pfändungsbeschlüsse häufig rechtsfehlerhaft. Hier hilft eine versierte Verteidigung, den erwirkten Einziehungsbeschluss möglicherweise gänzlich oder der Höhe nach zu kippen.
Die Fachanwälte für Medizinrecht von Dr. Peters, Hess & Partner verteidigen Sie bundesweit außergerichtlich und gerichtlich von den Kanzleistandorten in Düsseldorf, Koblenz, Köln, Berlin, Frankfurt und München aus.