Dr. Peters, Hess & Partner
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Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht

Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance

Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München

unsere Mandanten

Zahnarzt

Ärzte, Zahnärzte

Psychotherapeuten

Psychotherapeuten

Apotheke

Apotheker

Hilfsberufler

Hilfsberufler

Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen

Führungskräfte

Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte

MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten

Versicherungen

Versicherungen

ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen

Ärzte, Zahnärzte

Psychotherapeuten

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Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen

Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte

MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten

Versicherungen

ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen

Wir vertreten keine Patienten.

Unsere Mandanten über uns:

Durch die realistische Einschätzung der Situation und der engagierten Arbeit von Dr. Peters kann ich heute mit der Problematik abschließen.


Martina Wolf
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unsere Expertise

Wenn Sie sich vertragen wollen:

Verträge für Arztgesellschaften und Kooperationen

Kauf und Verkauf von Praxen, Apotheken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt

Regulatorik – Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigungen

Gestaltung von Chefarztverträgen

Verträge für Arztgesellschaften und Kooperationen

Kauf und Verkauf von Praxen, Apotheken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt

Regulatorik – Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigungen

Gestaltung von Chefarztverträgen

Verträge für Arztgesellschaften und Kooperationen

Kauf und Verkauf von Praxen, Apotheken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt

Regulatorik – Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigungen

Gestaltung von Chefarztverträgen

Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:

Arzt- und Medizinstrafrecht

Widerruf der Approbation

Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehung (KV)

Verteidigung im Berufsordnungsverfahren (Kammer)

Gesellschafterstreit und Auseinandersetzungen

Arbeitsrecht – Kündigung des Chefarztes, Kündigungsschutzverfahren

Arzt- und Medizinstrafrecht

Widerruf der Approbation

Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehung (KV)

Verteidigung im Berufsordnungsverfahren (Kammer)

Gesellschafterstreit und Auseinandersetzungen

Arbeitsrecht – Kündigung des Chefarztes, Kündigungsschutzverfahren

Wenn es ums Geld geht:

Plausibilitätsverfahren, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Arzneimittelregress, Hilfsmittelregress

Apotheker im Retax-Verfahren

Pflegedienste im Kostenträgerregreß

Abwehr von Patientenansprüchen – (Zahn-)Arzthaftungsrecht

unsere Qualifiktion

Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als

  • Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Fachanwälte für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
  • Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.

Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.

unser Anspruch

Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.

CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht / Medizinwirtschaftsstrafrecht

nur 1 Zulassung pro Arzt

nicht mehr als 1 Zulassung pro Arzt Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.09.2016 (S 2 KA 1445/16 ER) dem Eilantrag eines MVZ nicht stattgegeben, das erfolglos die Genehmigung zur Anstellung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 13 Stunden...