Dr. Peters, Hess & Partner
Rechts- und Fachanwälte für Straf- und Medizinrecht
Medizinrecht, Arztstraf- und Medizinstrafrecht, Medizinwirtschaftsstrafrecht, Compliance
Düsseldorf | Koblenz | Köln | Berlin | Frankfurt | München
unsere Mandanten
Psychotherapeuten
Apotheker
Hilfsberufler
Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen
Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten
Versicherungen
ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen
Ärzte, Zahnärzte
Psychotherapeuten
Apotheker
Hilfsberufler
Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hebammen
Unternehmen im Gesundheitsmarkt und deren Führungskräfte
MVZ, Kliniken, Krankenhäuser, Pharmagroßhändler, Vertreiber von Medizinprodukten
Versicherungen
ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen
Wir vertreten keine Patienten.
Unsere Mandanten über uns:
unsere Expertise
Wenn Sie sich vertragen wollen:
Verträge für Arztgesellschaften und Kooperationen
Kauf und Verkauf von Praxen, Apotheken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt
Regulatorik – Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigungen
Gestaltung von Chefarztverträgen
Verträge für Arztgesellschaften und Kooperationen
Kauf und Verkauf von Praxen, Apotheken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt
Regulatorik – Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigungen
Gestaltung von Chefarztverträgen
Verträge für Arztgesellschaften und Kooperationen
Kauf und Verkauf von Praxen, Apotheken und Unternehmen im Gesundheitsmarkt
Regulatorik – Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigungen
Gestaltung von Chefarztverträgen
Wenn Ihre Existenz angegriffen wird:
Arzt- und Medizinstrafrecht
Widerruf der Approbation
Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehung (KV)
Verteidigung im Berufsordnungsverfahren (Kammer)
Gesellschafterstreit und Auseinandersetzungen
Arbeitsrecht – Kündigung des Chefarztes, Kündigungsschutzverfahren
Arzt- und Medizinstrafrecht
Widerruf der Approbation
Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehung (KV)
Verteidigung im Berufsordnungsverfahren (Kammer)
Gesellschafterstreit und Auseinandersetzungen
Arbeitsrecht – Kündigung des Chefarztes, Kündigungsschutzverfahren
Wenn es ums Geld geht:
Plausibilitätsverfahren, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Arzneimittelregress, Hilfsmittelregress
Apotheker im Retax-Verfahren
Pflegedienste im Kostenträgerregreß
Abwehr von Patientenansprüchen – (Zahn-)Arzthaftungsrecht
unsere Qualifiktion
Die für Sie bundesweit tätigen Rechts- und Fachanwälte des Medizin- und Medizinstrafrechtsteams sind spezialisiert als
- Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht (als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht), Healthcare Compliance Officer
- Fachanwälte für Strafrecht
- Fachanwälte für Medizinrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Richter am Oberverwaltungsgericht a.D.
- Justitiar der Bundesärztekammer a.D. und Kassenärzlichen Bundesvereinigung a.D.
Die Rechtsanwälte Dr. Peters, Hess & Partner sind apoPremium Kooperationspartner im bundesweiten Netzwerk der apoBank.
unser Anspruch
Sie dürfen von Dr. Peters, Hess & Partner in sämtlichen Bereichen des Medizin- und Medizinstrafrechts/ Medizinwirtschaftsstrafrechts eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten nebst engagierter Beratung, Vertretung und Verteidigung mit sehr guter Erreichbarkeit und engem Kontakt zu Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erwarten.
CAVE! – aktuelle Rechtsprechung aus dem Medizin- sowie Arzt- und Medizinstrafrecht / Medizinwirtschaftsstrafrecht
Arztstrafrecht – Abrechnungsbetrug: keine Übertragung sozialrechtlicher Beweislastregeln zum Zwecke der Schadenberechnung im Strafrecht
Mit Beschluss vom 10.8.2023, Az. 12 KLs 178731/17 weist die 12. Strafkammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth zutreffend darauf hin, dass die Heranziehung der streng formalen Betrachtungsweise des Sozialrechts im Strafrecht nicht dazu führt, dass auch die für den...
keine Regreßdurchsetzung bei Verstoß gegen Treu und Glauben
Mit Urteil vom 7.12.2022 schränkt das Sozialgericht Mainz (S 3 KA 14/19) die Regresspraxis der gemeinsamen Prüfeinrichtungen unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ein. Im zu entscheidenden Fall wurde eine Rückforderung in Höhe von rund einer...
22.11.2022 – Zollprüfung
In diesen Tagen erhalten viele Pflegedienste Besuch vom Zoll. Der Zoll prüft umfassend nach § 2 SchwarzarbeitsG – allerdings nicht lediglich, ob Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Die bisherigen Kontakte mit dem Zoll haben aufgezeigt, dass gerade bei den Ermittlungen...
Arztstrafrecht: Voraussetzungen der straflosen Beihilfe zum Suizid
Mit Beschluss vom 28.6.2022 hat der 6. Strafsenat des BGH (6 StR 68/21) eine Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen zur straflosen Beihilfe zum Suizid vorgenommen. Im zugrunde liegenden Fall war die Strafbarkeit eines Ehegatten beim Suizid des Partners zu...
erhebliche Strafverschärfung im Arztstrafrecht – gefährliche Körperverletzung
Der erste Strafsenat des OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das von einem Zahnarzt zur Extraktion von Zähnen verwendete Werkzeug (Zange) als " gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 224 Abs. 1 Nummer 2 StGB anzusehen sei, wenn der Eingriff ohne medizinische Indikation...
keine Gesellschafteranstellung im GbR-MVZ
Das BSG hat sich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, dass ärztliche Gesellschafter einer GbR, die Trägergesellschaft eines MVZ ist, sich unter Umwandlung ihrer Sitze selbst anstellen können. Das BSG vertritt die Auffassung, es gebe keinen eigenen Angestelltenbegriff...
BSG: neue Schadenberechnung unter Beachtung streng formaler Betrachtungsweise
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 26.4.2022 könnte sich für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen insoweit positiv auswirken, als dass Leistungen nur noch insoweit regressiert werden sollen, als sie auch von der Verletzung formalrechtlicher...

































