Zulassung / Ermächtigung

Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung


In sämtlichen Angelegenheiten vor dem Zulassungsausschuss oder dem nach Widerspruch zuständigen Berufungsausschuss bei Ihrer KV stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Medizinrecht beratend und vertretend zur Seite.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten möglicher Anträge und beraten Sie, um unter den Bewerbern eines nachzubesetzenden Sitzes ein gutes Ranking zu erzielen und die begehrte Zulassung letztendlich zu erhalten.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Spruchpraxis des entscheidenden Zulassungsgremiums prüfen wir, ob Aussicht besteht, eine Sonderbedarfszulassung oder Ermächtigung (als persönliche Ermächtigung, Institutsermächtigung oder MZEB gem. § 119 c SGB V) zu erlangen.

Belastet Sie eine begehrte Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung oder Zulassung eines anderen Kollegen, so nehmen wir Ihre Drittwiderspruchsrechte gegenüber dem Ausschuss und den Sozialgerichten wahr.