Eine neue Gesetzgebung und das Erkennen einer äußerst großen Dimension vermeintlicher Falschabrechnungen von Pflegeleistungen im Gesundheitswesen führen derzeit zu einer Flut an Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges, die gegen die Verantwortlichen der Pflegedienste gerichtet sind.

Die bei den Kranken- und Pflegekassen eingerichteten „Stellen für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ arbeiten oftmals als Profit-Center und sind nachhaltig bestrebt, größtmögliche Rückforderungen der Pflegeaufwendungen nach SGB V und SGB XI zu realisieren. Dabei erfolgen Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Pflegedienste oder werden im Rahmen der Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche zumindest angedroht.

Die Exekutive hat daher bereits „aufgerüstet“ und Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, um die personellen Voraussetzungen für qualifizierte und flächendeckende Ermittlungen im Gesundheitswesen zu schaffen.

Deren Ermittlungen ist möglichst frühzeitig, qualifiziert und besonnenes entgegenzutreten. Nur so kann entscheidender Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens genommen werden. Zugleich sind Ihre Interessen gegenüber den Pflege- und Krankenkassen zu wahren, die die Auszahlung abgerechneter Leistungen verweigern oder erstattete Leistungen zurückfordern, etwa weil diese gar nicht, durch nicht qualifizierte Mitarbeiter oder nach Nichtbeachtung von Qualitätsanforderungen erbracht worden seien.

Näheres erfahren Sie auf unserer Seite „Abrechnungsbetrug der Pflegedienste“.